FAQs für Verbraucherinnen und Verbraucher

An dieser Stelle finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (Frequently asked questions), die sich speziell an Verbraucherinnen und Verbraucher richten.

Was ist was im Pflanzenschutz

Die folgenden FAQ beantworten die besonders häufig gestellten Fragen zum Themenbereich Pflanzenschutz, Schadorganismen, Pflanzenschutzmittel, Pestizide, Biozidprodukte, Antiparasitika, etc.

Zulassen, Höchstwerte festlegen, beraten oder kontrollieren: Wer macht was bei Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen?

Viele Behörden auf Bundes- und Landesebene und Einrichtungen der EU arbeiten bei der Genehmigung von Wirkstoffen, der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und bei der Überwachung zusammen. Hier finden Sie einen Überblick über alle Zuständigkeiten im Bereich Pflanzenschutz.

Was sind Virizide, Algizide, Nematizide, Fungizide, Herbizide etc.?

Diese Begriffe beschreiben, gegen welche Schadorganismen Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte oder (Tier-)Arzneimittel wirken:

  • Herbizide, Bodenherbizide, Blattherbizide, Kontaktherbizide, systemische Herbizide, Totalherbizide (Gegensatz zu selektiven Herbiziden) gegen Pflanzen
  • Fungizide gegen Pilze
  • Insektizide gegen Insekten
  • Akarizide gegen Milben
  • Rodentizide gegen Nagetiere
  • Molluskizide gegen Schnecken
  • Nematizide gegen Fadenwürmer (Nematoden)
  • Bakterizide gegen Bakterien
  • Virizide gegen Viren
  • Algizide gegen Algen
  • Aphizide gegen Blattläuse
  • Mikrobizide gegen Keime (Mikroorganismen)

Die Begriffe sind jeweils aus zwei Teilen zusammengesetzt: aus dem lateinischen Wort für den Organismus, gegen den sie wirken, und einer Ableitung des lateinischen Wortes „caedere“, d. h. töten. Fungizide sind also wirksam gegen „fungi“ (lateinisch für Pilze), Pestizide gegen „pestis“ (lateinisch für Seuche).

Wo finde ich Informationen zu Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in oder auf Lebensmitteln?

Wenn Pflanzenschutzmittel angewendet werden, lassen sich Rückstände davon in oder auf Lebensmitteln manchmal nicht vermeiden. Diese Rückstände dürfen jedoch kein Risiko beim Verzehr solcher Lebensmittel darstellen. Zusätzlich müssen die Rückstände auf das technisch gerade noch mögliche Minimum reduziert werden. Deshalb  gelten Höchstwerte für solche Rückstände, deren Einhaltung von den zuständigen Behörden kontrolliert wird. Mehr Informationen finden Sie in unseren FAQ „Fragen und Antworten zu Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln“ und auf unserer Seite „Pflanzenschutzmittel-Rückstände auf Lebensmitteln“.

Was muss ich beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Garten beachten?

Grundsätzlich müssen Pflanzenschutzmittel vom BVL zugelassen sein. Für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im eigenen Garten gelten besondere Regeln. Es dürfen nur bestimmte Pflanzenschutzmittel verwendet werden, da die Anwendung nicht durch professionell ausgebildetes Personal erfolgt. Für Hobbygärtner gibt es spezielle Kleinverpackungen, die einfach zu handhaben sind. Erkennbar sind diese an dem Aufdruck „Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig“.

Auf Wegen, Wegrändern, Bürgersteigen, Garagenzufahrten und Stellplätzen sind Pflanzenschutzmittel tabu. Anwendungen dort stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeld geahndet werden! Das Verbot gilt auch für Pflanzenschutzmittel, die für eine Anwendung auf Wegen und Plätzen zugelassen sind! Denn diese dürfen dort nur nach erteilter Genehmigung durch den Pflanzenschutzdienst angewendet werden. Das betrifft alle Pflanzenschutzmittel, auch diejenigen die beispielsweise Glyphosat oder Essigsäure enthalten.

Vor dem Kauf sollte man sich ausführlich über den Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel informieren. Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln sind gesetzlich zur Beratung verpflichtet. Als Kunde sollte man auch nach Alternativen fragen.

Wichtige Informationen und Tipps finden Sie in unserem Flyer und auf der Seite „Pflanzenschutzmittel für Haus und Kleingarten“.

Wer ist zuständig für die Zulassung von Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukte?

Diese Produkte können zwar teilweise dieselben Wirkstoffe enthalten. Wegen ihrer unterschiedlichen Bestimmung gelten für sie aber separate gesetzliche Regelungen und Kriterien für die Zulassung. Ein Arzneimittel muss beispielsweise gemäß dem Arzneimittelgesetz zugelassen werden, ein Pflanzenschutzmittel gemäß dem Pflanzenschutzmittelgesetz. Folgende Behördensind in Deutschland zuständig für Zulassung oder Koordination der Genehmigungsverfahren:

  • Biozidprodukte: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Arzneimittel: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
  • Tierarzneimittel: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
  • Pflanzenschutzmittel: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit(BVL)

Ist ein Insektizid ein Pflanzenschutzmittel oder ein Biozidprodukt?

Ein Insektizid ist ein Produkt, das gegen Insekten verwendet wird. Je nach Anwendungszweck kann es entweder ein Pflanzenschutzmittel oder ein Biozidprodukt sein (siehe hier) .

Werden Mittel gegen Parasiten auf Pflanzen als „Antiparasitika“ bezeichnet?

Das ist rechtlich gesehen nicht üblich. Alle Erzeugnisse zum Schutz von Kulturpflanzen werden als Pflanzenschutzmittel bezeichnet und unterliegen den oben genannten besonderen Kriterien zur Zulassung.

Als „Antiparasitika“ werden eher Arzneimittel bezeichnet, die zum Schutz von Menschen oder Tieren eingesetzt werden. Arzneimittel für Menschen und Tiere werden jeweils unterschiedlich zugelassen.

Einen Überblick der verschiedenen jeweils zuständigen Behörden finden Sie hier.

Was ist Pflanzenschutz?

Pflanzen können wie Menschen und Tiere krank werden. Gerade für gute Lebensmittelmittel werden gesunde Pflanzen benötigt. Alle Maßnahmen zum Schutz der Kulturpflanzen und des Erntegutes werden als Pflanzenschutz bezeichnet. Es gibt mechanische, biologische und chemische Pflanzenschutzmaßnahmen. Dabei werden oft auch Maßnahmen kombiniert und untereinander abgestimmt, beispielsweise züchterische, anbau- und kulturtechnische Maßnahmen und der Einsatz chemischer Substanzen, den Pflanzenschutzmitteln. Die sorgfältige Abwägung aller verfügbaren Pflanzenschutzmaßnahmen ist vorgeschrieben. Daher spricht man von „integriertem Pflanzenschutz“.

Durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit, keine schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt entstehen.

Was sind Biozide?

Biozide beziehungsweise Biozidprodukte dienen der Vorbeugung oder Bekämpfung von Organismen, die für die Gesundheit von Mensch oder Tier schädlich sind, oder die natürliche oder gefertigte Materialien schädigen. Beispiele für Biozidprodukte sind Desinfektionsmittel, Insektenschutzmittel z. B. gegen Mücken, Zecken oder Bremsen, Schädlingsbekämpfungsmittel wie Rattengift, Mäuseköder oder Ameisenstreupulver und Holzschutzmittel, aber auch Lock- oder Vergrämungsmittel.

Die „Biozid-Verordnung“ (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) regelt den Verkauf und die Verwendung von Biozidprodukten und damit behandelten Waren. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die zuständige Behörde für die Zulassung von Biozidprodukten.

Was sind Pflanzenschutzmittel?

Pflanzenschutzmittel sind alle Produkte, die:

  • Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor schädlichen Organismen schützen, z. B. Rosen vor Mehltau oder Kirschen vor Madenbefall;
  • die Lebensvorgänge von Pflanzen beeinflussen, wie Wachstumsregler oder Reifungsmittel;
  • Pflanzenerzeugnisse konservieren, z. B. Schalen von Zitrusfrüchten für eine längere Haltbarkeit;
  • unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile vernichten. Hierzu zählen Unkrautvernichtungsmittel.

Die europäische Verordnung (EG) Nr. 1107/2009  regelt die Definition, die EU-weite Genehmigung von Wirkstoffen und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch die EU-Mitgliedstaaten.

Woraus besteht ein Pflanzenschutzmittel?

Hauptbestandteil von Pflanzenschutzmitteln sind ein oder mehrere Wirkstoffe. Diese sind für die Wirkung verantwortlich. Beispielsweise ist Glyphosat ein Wirkstoff, der in verschiedenen Pflanzenschutzmitteln enthalten sein kann. Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel können chemische Substanzen oder Mikroorganismen sein.

Darüber hinaus können andere Bestandteile in Pflanzenschutzmitteln enthalten sein:

  • „Safener“ verringern die Wirkung des Pflanzenschutzmittels auf Kulturpflanzen. Sie sorgen dafür, dass nur unerwünschte Pflanzen bekämpft werden.
  • „Synergisten“ verstärken die Wirkung der Wirkstoffe im Pflanzenschutzmittel, haben aber selbst keine pflanzenschützende Wirkung.
  • „Beistoffe“ verleihen Pflanzenschutzmitteln die für die Anwendung nötigen Eigenschaften. Sie sorgen etwa dafür, dass Pflanzenschutzmittel leicht zu handhaben, gut auszubringen und lagerstabil sind. Sie können die Sicherheit für Anwender beim Ansetzen der Spritzflüssigkeit erhöhen oder eine gute Verteilung der Wirkstoffe in der Spritzflüssigkeit und auf den Pflanzen ermöglichen.

Dagegen werden Zusatzstoffe  erst von den Anwendern selbst mit dem fertigen Pflanzenschutzmittel gemischt. Sie können z. B. die Benetzung oder die Haftung von Pflanzenschutzmitteln verbessern oder die Schaumbildung vermindern.

Was ist der Unterschied zwischen einem Pestizid, einem Pflanzenschutzmittel und einem Biozidprodukt?

Pestizide werden in der EU, je nach ihrem Verwendungszweck, aus fachlicher und rechtlicher Sicht in zwei Kategorien unterteilt: in Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte:

Pflanzenschutzmittel sind zur direkten Anwendung an Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen (Erntegüter wie Getreide, Obst oder Gemüse) bestimmt, hauptsächlich in der Landwirtschaft. Ihre Zulassung und die Genehmigung der in ihnen enthaltenen Wirkstoffe regelt die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Pflanzenschutzmittel dürfen nur zugelassen werden, wenn sie die Gesundheit und das Grundwasser nicht schädigen und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel in Deutschland.

Biozidprodukte dienen der Vorbeugung oder Bekämpfung von Organismen, die für die Gesundheit von Mensch oder Tier schädlich sind, oder die natürliche oder gefertigte Materialien schädigen.

Die „Biozid-Verordnung“ (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) regelt den Verkauf und die Verwendung von Biozidprodukten und damit behandelten Waren. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin  die zuständige Behörde für die Zulassung von Biozidprodukten.

Kann man ganz auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten?

Der Befall von Kulturpflanzen mit Schadorganismen ist leider keine Ausnahme, sondern der Normalzustand. Die heutige Landwirtschaft setzt daher viele Maßnahmen zur Kontrolle von Schädlingen und Krankheitserregern ein. Wichtige Grundsätze der guten fachlichen Praxis lauten: „Vorbeugende Maßnahmen wie die Auswahl standortgerechter Anbausysteme, Kulturarten und Fruchtfolgen haben Vorrang vor Bekämpfungsmaßnahmen. Alle Pflanzenschutzmaßnahmen standort-, kultur- und situationsbezogen durchführen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß beschränken.“

Ohne Pflanzenschutzmittel könnten auf der zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland deutlich weniger Lebensmittel erzeugt werden. Auch im ökologischen Anbau dürfen bestimmte Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Die EU-Rechtsvorschriften erlauben speziell dafür nur eine kleine Palette von Wirkstoffen, die in den vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassenen Pflanzenschutzmitteln enthalten sein dürfen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung informiert ausführlich über Pflanzenschutzmittel im ökologischen Landbau.

Was sind Pestizide?

Pestizide sollen Schadorganismen oder Krankheiten vorbeugen oder sie bekämpfen. Mögliche Einsatzgebiete sind Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bauwesen, Desinfektion oder Tierschutz.

Was sind Schadorganismen?


Kulturpflanzen können von Insekten, Milben und anderen Schädlingen befallen werden oder können unter Krankheitserregern wie Pilzen, Bakterien und Viren leiden. Unkräuter konkurrieren mit den Kulturpflanzen um Platz, Nährstoffe, Wasser und Licht, oder verunreinigen das Erntegut.

Nicht nur während des Anbaus können die Pflanzen geschädigt werden, sondern auch nach der Ernte während der Lagerung. Schadorganismen können erhebliche Ertragseinbußen bis hin zu Totalverlusten verursachen und die Qualität und Lagerfähigkeit der Erzeugnisse beeinträchtigen.