FAQs für Verbraucherinnen und Verbraucher

An dieser Stelle finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (Frequently asked questions), die sich speziell an Verbraucherinnen und Verbraucher richten.

Listerien

In welchen Lebensmitteln können Listerien enthalten sein?


Viele verschiedene rohe, verarbeitete oder verpackte Lebensmittel können Listerien enthalten: Fleischerzeugnisse (z.B. Wurst wie beispielsweise Rohpökel-, Kochwurst- oder Brühwurstwaren), Fischerzeugnisse (hauptsächlich vakuumverpackter Räucherfisch), Rohmilchprodukte (insbesondere Weichkäse mit Rinde), aber auch pflanzliche Lebensmittel wie geschnittene und verpackte Salate.

Auch im Haushalt oder in der Gemeinschaftsverpflegung zubereitete Lebensmittel können Listerien enthalten, beispielsweise Smoothies, belegte Brötchen, Sandwiches oder Salate.

Wo finde ich aktuelle Informationen, in welchen Lebensmitteln Listerien nachgewiesen wurden und was kann ich dann tun?


Die Behörden der Bundesländer veröffentlichen auf der Website www.lebensmittelwarnung.de aktuelle Informationen über Warnungen und Rückrufe von Lebensmitteln. So wird auch bekannt gegeben, wenn beispielsweise Krankheitserreger wie Listerien die zulässige Keimzahl in einem Lebensmittel überschreiten.

Auf der Website befinden sich dann neben den konkreten Angaben zum Produkt wie Mindesthaltbarkeitsdatum, Produzenten und Chargennummer auch Hinweise, was Verbraucherinnen und Verbraucher tun sollten, wenn sie das Lebensmittel gekauft und noch vorrätig oder bereits verzehrt haben.

Lebensmittel, in denen eine zu hohe Keimzahl Listerien nachgewiesen wurde, werden sofort aus dem Verkauf genommen. Bereits gekaufte Produkte können gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgegeben werden.

Welche rechtlichen Regelungen gelten zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern?


Listerien können sowohl in frischen als auch in verarbeiteten Lebensmitteln vorkommen. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen jedoch in Verkehr gebrachte verzehrfertige, Lebensmittel während der gesamten angegebenen Haltbarkeit nicht mehr als 100 Keime von Listeria monocytogenes pro Gramm enthalten.

Dieser Grenzwert ist in der „Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel“ festgelegt und muss vom Lebensmittelunternehmen durch Eigenkontrollen geprüft werden. Bei Überschreitung dieses „Lebensmittelsicherheitskriteriums“ gilt ein Lebensmittel als nicht sicher und muss – einhergehend mit entsprechenden Verbesserungen im Produktionsprozess – vom Markt genommen werden.

Was kann ich tun, um eine Infektion mit Listerien zu vermeiden?


  • Insbesondere verzehrfertige, vakuumverpackte Lebensmittel, wie z. B. Räucherfisch, sollten möglichst bald nach dem Kauf verzehrt werden.
  • Lebensmittel nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht weiter verzehren.
  • Gefrorene Lebensmittel im Kühlschrank auftauen lassen.
  • Kühlkette auch beim Transport nach Hause beachten.
  • Beim Online-Kauf prüfen, ob die Ware entsprechend den Angaben transportiert wurde, beispielsweise in Styroporboxen und mit Kühlakkus.

Was sind Listerien?


Listerien sind Bakterien der Gattung „Listeria“. Sie sind in der Umwelt weit verbreitet. Unter anderem befinden sie sich in Ackerböden, Silagen und Futtermitteln. Sie kommen auch im Darm von Nutztieren vor, führen bei Tieren aber er verhältnismäßig selten zu klinischen Symptomen. Am häufigsten erkranken Wiederkäuer (v. a. Schafe und Ziegen), die sich in der Regel über mit Listerien kontaminierte Silage infiziert haben. Es kann hier zu Hirnhautentzündungen, Septikämien, Milchdrüsenentzündungen, Durchfallerkrankungen und Fehlgeburten kommen.

Durch Verunreinigungen oder unhygienische Oberflächen können Listerien während der Verarbeitung in Lebensmittel gelangen und sich dort weiter vermehren, auch im Kühlschrank. Sie können sogar beim Einfrieren von Lebensmitteln überleben und sich beim oder nach dem Auftauen weiter vermehren. Bei Temperaturen wie beim Kochen, Frittieren, Grillen oder Pasteurisieren werden sie allerdings abgetötet.

Wer kontrolliert die Einhaltung rechtlicher Regelungen?


Für die Sicherheit der Lebensmittel sind in erster Linie das jeweilige Lebensmittelunternehmen verantwortlich.

Behörden überprüfen die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und nehmen Proben, die sie u. a.  auf Keime, vollständige Kennzeichnung, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder Tierarzneimitteln wie Antibiotika überprüfen. Diese Kontrolle der Lebensmittel im Supermarkt, im Restaurant oder beim Hersteller ist Aufgabe der jeweils zuständigen Behörden in den 16 Bundesländern. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert bestimmte Programme für die Kontrollen.

Da immer mehr Lebensmittel online und somit überregional verkauft werden, wurde am BVL darüber hinaus eine Kontrollstelle eingerichtet, die im Auftrag der Bundesländer die Online-Shops auf Einhaltung der rechtlichen Regelungen prüft. Diese Kontrollstelle heißt „G@ZIELT“.

Was wird von Listerien verursacht?


Erkrankungen des Menschen mit Listerien werden als Listeriosen bezeichnet und vornehmlich durch die Spezies Listeria monocytogenes hervorgerufen.

Gesunde Menschen bemerken eine Infektion mit Listerien in der Regel nicht oder weisen nur milde Symptome eines fieberhaften Infektes auf. Schwere Verlaufsformen treten vor allem bei abwehrgeschwächten Menschen, wie älteren Personen, Neugeborenen, Patienten mit chronischen Erkrankungen und bei Schwangeren auf. Bei älteren und abwehrgeschwächten Menschen manifestiert sich die Listeriose häufig mit Blutvergiftungen und eitrigen Hirnhautentzündungen.

Auch für Kinder im Mutterleib bedeutet eine Listeriose der Mutter eine große Gefahr, da schwerwiegende Schädigungen bzw. eine Früh- oder Totgeburt auftreten können.

Listeriose hat eine sehr variable Inkubationszeit, abhängig von den Symptomen sind wenige Tage bis mehrere Wochen möglich. Mehr Informationen finden Sie beim Robert Koch-Institut.

Woran erkenne ich, ob ein Lebensmittel Listerien enthält?


Listerien sind für Verbraucher nicht zu erkennen, weder am Geruch noch am Geschmack oder am Aussehen der Lebensmittel. Listerien können sich bei Kühlschranktemperaturen vermehren – auch das ist nicht erkennbar.

Weitere Informationen zum Thema Listerien


Wie kann ich mich mit Listerien infizieren?



Infektionsquellen für Verbraucherinnen und Verbraucher sind vielfältig.

In erster Linie infiziert man sich durch den Verzehr von Lebensmitteln, die Listerien in höheren Konzentrationen enthalten. Dabei können die Gesundheit gefährdende Konzentrationen auch im Haushalt oder bei der Gemeinschaftsverpflegung entstehen, wenn beispielsweise Lebensmittel falsch oder zu lange gelagert werden und die Regeln zur guten Küchenhygiene nicht eingehalten werden.