Das Bild zeigt das 'European Easy-to-Read Logo'. Zu sehen ist eine Zeichenfigur, die eine Zeitung liest und dabei mit einem Lächeln ein 'Daumen-nach-oben' Zeichen macht. European Easy-to-Read Logo: Inclusion Europe. More information at www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

Das Bundesamt für Verbraucher-Schutz und Lebensmittel-Sicherheit in LEICHTER SPRACHE

Hier finden Sie Informationen in LEICHTER SPRACHE

Erklärung zur Barriere-Freiheit



Hier informieren wir Sie
über die Barriere-Freiheit von der Internet-Seite www.bvl.bund.de
Hier steht auch,
mit wem Sie über die Barriere-Freiheit sprechen können.
Barriere-Freiheit heißt:
Die Internet-Seite hat keine Barrieren.
Alle Menschen verstehen, was auf der Internet-Seite steht.
Alle Menschen können die Internet-Seite gut benutzen.
Diese Erklärung ist für die Internet-Seite vom
Bundes-Amt für Verbraucher-Schutz und Lebensmittel-Sicherheit.
Die Abkürzung ist BVL.

Wo gibt es noch Barrieren?

Die Internet-Seite soll immer besser werden.
Aber es ist noch nicht alles barriere-frei.
Wo sind noch Barrieren auf der Internet-Seite www.bvl.bund.de?
Auf einigen Seiten können Sie PDF-Dateien herunter-laden.
Aber die PDF-Dateien sind noch nicht barriere-frei.
Zum Beispiel können Vorlese-Programme die PDF-Dateien nicht
vorlesen.

Wenn wir eine neue PDF-Datei auf die Internet-Seite stellen,
dann machen wir die PDF-Datei barriere-frei.
Wir wollen auch die alten PDF-Dateien barriere-frei machen.
Viele Filme auf der Internet-Seite haben keine Audio-Deskription.
Audio-Deskription ist für Menschen mit einer Seh-Behinderung.
Ein anderes Wort für Audio-Deskription ist Hör-Film.
Eine Stimme erklärt, was gerade passiert.
Mit Audio-Deskription können Menschen mit einer Seh-Behinderung
einen Film besser verstehen.
Wir machen jetzt eine Audio-Deskription
von diesen Filmen.

Manche Formulare haben keine Auto-Vervollständigung.
Auto-Vervollständigung heißt:
Man fängt an etwas zu schreiben
und der Computer macht dazu Vorschläge.
Oder der Computer ergänzt das Wort.

Bei unseren Formularen müssen Sie alles selbst eintragen.
Das ist für manche Menschen schwierig.
Wir wollen die Formulare besser machen.
Manche Menschen arbeiten nur mit der Tastatur am Computer.
Zum Beispiel Menschen mit einer Seh-Behinderung.
Sie können nicht mit der Computer-Maus arbeiten.
Vielleicht wollen Sie auch nur mit der Tastatur arbeiten.
Das funktioniert bei dieser Internet-Seite manchmal nicht.
Das soll besser werden.
Daran arbeiten wir.

Wo kann ich eine Barriere melden?

Sie haben eine Barriere auf der Internet-Seite entdeckt?
Oder Sie haben eine Frage zur Barriere-Freiheit?
Vielleicht wollen Sie uns auch etwas sagen?
Dann können Sie uns gerne schreiben.

Klicken Sie auf diesen Link:
https://www.bvl.bund.de/DE/Service/08_Kundenzufriedenheit/kundenzufriedenheit_node.html
Dann öffnet sich ein Formular.
Schreiben Sie Ihre Nachricht in das Formular.
Ist Ihre Nachricht an uns fertig?
Dann klicken Sie auf Senden.
Sie können uns auch einen Brief schreiben.
Das ist unsere Adresse:

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bundesallee 51
38116 Braunschweig

Oder Sie rufen uns an.
Das ist unsere Telefon-Nummer: 030 18 4 44-9 99 99
Sie können uns auch ein Fax schicken.
Das ist unsere Fax-Nummer: 030 18 4 44 9 99 98
Oder Sie schreiben uns eine E-Mail.
Das ist unsere E-Mail-Adresse: poststelle@bvl.bund.de

Sie möchten mit uns in Deutscher Gebärden-Sprache
Kontakt aufnehmen?
Dann können Sie ein Video aufnehmen.
Sie wollen wissen, wie das geht?
Das erklären wir Ihnen hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/gebaerdensprache/sqat/stellen-sie-ihre-anfrage-in-deutscher-gebaerdensprache-dgs--975928

Wen kann ich noch kontaktieren?

Sie haben eine Barriere auf unserer Internet-Seite gefunden.
Oder Sie haben uns eine Frage gestellt.
Deshalb haben Sie uns kontaktiert.
Aber Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden.
Oder wir haben Ihnen nicht geantwortet.

Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden.
Die Schlichtungs-Stelle hilft Ihnen.
Und die Schlichtungs-Stelle spricht dann mit uns.
Das nennt man Schlichtungs-Verfahren.
Die Schlichtungs-Stelle will eine gute Lösung finden.
Dann brauchen Sie nicht zu einem Gericht gehen.
Und Sie brauchen keinen Anwalt.
Die Hilfe von der Schlichtungs-Stelle ist kostenlos. 

Auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle
finden Sie mehr Informationen.
Dort können Sie lesen:
Wie funktioniert ein Schlichtungs-Verfahren?
Wie stelle ich einen Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren?
Das ist die Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle:
https://www.schlichtungsstelle-bgg.de
Sie können den Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren
auch in Leichter Sprache machen.

Und Sie können den Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren
in Deutscher Gebärden-Sprache machen.
Sie wollen wissen, wie das geht?

Das steht auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle:
https://www.schlichtungsstelle-bgg.de
Das ist die E-Mail-Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
info@schlichtungsstelle-bgg.de

Sie können die Schlichtungs-Stelle auch anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 030 1 85 27 28 05
Und das ist die Fax-Nummer von der Schlichtungs-Stelle:
030 1 85 27 29 01

Sie können der Schlichtungs-Stelle auch einen Brief schreiben.
Das ist die Post-Adresse:


Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin