Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.bvl.bund.de.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bvl.bund.de veröffentlichte Webpräsenz. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie EU 2016/2102 ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bemüht, ihre Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes, kurz BGG, sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV 2.0, zur Umsetzung der Richtlinie EU 2016/2102 .
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website.
Konformitätsstatus
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 31.03.2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Welche Teile sind nicht barrierefrei?
• Nicht alle PDF-Dokumente sind PDF/UA-konform. Viele davon sind älter als fünf Jahre und müssen händisch nachbearbeitet werden. Wir arbeiten an der Aktualisierung dieser Dokumente. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: onlinekommunikation@bvl.bund.de.
• Nicht alle audiovisuellen Medieninhalte sind mit einer Audiodeskription
• versehen. Viele dieser Medieninhalte sind älter als fünf Jahre. Wir arbeiten an der Retrotranskription.
• Videos auf www.bvl.bund.de sind zum Teil untertitelt. Die Videos liegen teilweise ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor. Wir arbeiten an der Retrotranskription.
• Barrierefreie Formulare (z.b. Formtexte): Derzeit können wir Formulare noch nicht vollumfänglich in barrierefreier Form bereitstellen. Aktuell werden verschiedene Texte (z.b. Arztberichte) als ausfüllbare und barrierefreie Formulare umgearbeitet. Wir bemühen uns, Ihnen eine barrierefreie Version bereitzustellen. Bitte nehmen Sie in diesem
Fall telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf:
Telefon: 03018 444-99999
E-Mail: poststelle@bvl.bund.de
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15.07.2024 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt
Sie haben Fragen und Ideen zu bestehenden Barrieren oder zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Kontaktieren Sie uns unter: onlinekommunikation@bvl.bund.de.
Sie können Ihre Anfrage in Deutscher Gebärdensprache stellen. Weitere Informationen dazu, wie Sie Ihre Anfrage aufzeichnen können, finden Sie hier.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de