Kartendienst Natura 2000-Gebiete für Antragsteller von GVO-Freisetzungen

Die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt bedarf einer Genehmigung. In einer Risikoprüfung sind potenziell schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu bewerten und ggf. geeignete Sicherheitsmaßnahmen vorzugeben.

Einem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegen Gebiete des europäischen Netzes Natura 2000 (Flora-Fauna-Habitat (FFH)-RL 92/43/EWG, Vogelschutz-RL 79/409/EWG). Für die Natura 2000-Gebiete gilt ein Verschlechterungsverbot.
Bei Freisetzungsvorhaben, in deren Einflussbereich sich Natura 2000-Gebiete befinden, ist eine Prüfung nach §§ 34a, 34 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) durchzuführen, in der erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzziele dieser Gebiete mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden müssen. Die Feststellung der FFH-Verträglichkeit ist Voraussetzung für die Genehmigung einer Freisetzung. Für das Verfahren ist BVL als die im gentechnikrechtlichen Genehmigungsverfahren federführende Behörde zuständig. Das BVL führt die einzelnen Schritte unter Beteiligung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) durch.

Das BfN stellt Antragstellern von Freisetzungsprojekten einen Kartendienst zur Auswahl ihrer Projektflächen zur Verfügung. Damit können geographische Informationen und Distanzen zu Schutzgebieten und Verwaltungseinheiten in Deutschland abgerufen werden. Zur einfachen Orientierung sind Topographische Karten hinterlegt.

Zum "Kartendienst Natura 2000-Gebiete für Antragsteller von GVO-Freisetzungen" des BfN kommen Sie hier.