Berichterstattung während und nach der Freisetzung

Betreiber von Freisetzungen sind gesetzlich verpflichtet, jährlich Zwischenberichte und einen Abschlußbericht nach Ende der Freisetzung vorzulegen.

Die EU-Kommission hat mit dem Dokument 2003/701/EG über die Form der Darstellung von Berichten über die Freisetzung von gentechnisch veränderten höheren Pflanzen entschieden. Diese Entscheidung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (Abl. L 254/21 vom 8.10.2003). Im Anhang dieser Entscheidung befindet sich das Formular für die Darstellung der Ergebnisse der absichtlichen Freisetzung genetisch veränderter höherer Pflanzen in die Umwelt gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2001/18/EG. Es wird darum gebeten, für die Berichte, die gemäß Nebenbestimmung II.4. der Genehmigungsbescheide herzureichen sind, nunmehr dieses Formular zu verwenden. Dies betrifft die Zwischen- und Abschlussberichte von Freisetzungen sowie die Berichte über dien Nachkontrolle nach Beendigung der Freisetzung. Für letztere Berichte sind die Kapitel 6.2 und die Folgenden einschlägig.

Die pdf-Datei des Formulars ist erhältlich unter Entscheidung der Kommission 2003/701/EG

Um das Berichtswesen zu vereinfachen, wird den Betreibern vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit das oben genannte Formular als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Die Berichte sollen in elektronischer Form an das BVL übermittelt werden.