Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen
Wer mit GVO zu tun hat, muss bestimmte Vorkehrungen treffen und Regelungen beachten.
Viele Themen, ein Ziel
Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen
Unter Inverkehrbringen versteht man die Vermarktung von Produkten, die GVO enthalten oder aus solchen hergestellt wurden.
Freisetzung
Unter Freisetzung versteht man das begrenzte Ausbringen von GVO in die Umwelt für Versuchszwecke.
Gentechnische Arbeiten und Anlagen
Gentechnische Arbeiten beinhalten die Herstellung, Vermehrung und Verwendung von GVO. Sie müssen in einer speziell konzipierten Einrichtung, der gentechnischen Anlage, durchgeführt werden.
Finden Sie mehr heraus
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- Nach der Genehmigung
- Nachweisverfahren und Probenahme
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- Häufig gestellte Fragen (FAQ)