Die Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel

Die Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 (zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG) ist am 27. Januar 2019 in Kraft getreten und seit dem 28. Januar 2022 in jedem EU-Mitgliedstaat anzuwenden.
Welche Hintergründe und Ziele hat diese EU-Verordnung?
Welche Nachfolgeverordnungen ergänzen das europäische Tierarzneimittelrecht?

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Die Ziele der Verordnung (EU) 2019/6

Die Verordnung 2019/6 dient v.a. der weiteren Harmonisierung des europäischen Tierarzneimittelrechts und der Stärkung des Binnenmarktes, sollte aber auch den Verwaltungsaufwand mindern und die Eindämmung antimikrobieller Resistenzen fördern.

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Delegierte Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte und nationale Anpassungen

Die Verordnung (EU) 2019/6 ist seit Januar 2022 anzuwenden. Einige Regelungen bedurften einer weiteren Ausgestaltung durch Nachfolgeverordnungen.

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Links und News

An dieser Stelle finden Sie Links zu weiteren Organisationen, die Ihnen Informationen zur Verfügung stellen.

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