Die Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel
Die Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 (zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG) ist am 27. Januar 2019 in Kraft getreten und seit dem 28. Januar 2022 in jedem EU-Mitgliedstaat anzuwenden.
Welche Hintergründe und Ziele hat diese EU-Verordnung?
Welche Nachfolgeverordnungen ergänzen das europäische Tierarzneimittelrecht?
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Die Ziele der Verordnung (EU) 2019/6
Die Verordnung 2019/6 dient v.a. der weiteren Harmonisierung des europäischen Tierarzneimittelrechts und der Stärkung des Binnenmarktes, sollte aber auch den Verwaltungsaufwand mindern und die Eindämmung antimikrobieller Resistenzen fördern.

Delegierte Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte und nationale Anpassungen
Die Verordnung (EU) 2019/6 ist seit Januar 2022 anzuwenden. Einige Regelungen bedurften einer weiteren Ausgestaltung durch Nachfolgeverordnungen.

Links und News
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