Unerwünschte Ereignisse
Einige Risiken und Nebenwirkungen werden erst nach der Zulassung sichtbar, wenn das Tierarzneimittel bei vielen Tieren unter unterschiedlichen Bedingungen angewendet wird.
Wissenswertes
Kurz erklärt: Tierarzneimittelsicherheit - Meldung unerwünschter Ereignisse
Kurz erklärt: Tierarzneimittelsicherheit - Meldung unerwünschter Ereignisse
Informationen zu unerwünschten Ereignissen (UE)
Auch bei größter Sorgfalt in der Therapie lässt sich das Auftreten von unerwünschten Ereignissen nicht immer vermeiden. Einige Risiken und Nebenwirkungen werden erst nach der Zulassung sichtbar.
Was soll gemeldet werden?
Unerwünschte Ereignisse sollen gemeldet werden, auch wenn ein Zusammenhang mit der Anwendung eines oder mehrerer Präparate nur vermutet wird.
Was geschieht nach der Meldung eines unerwünschten Ereignisses?
Neben der administrativen Bearbeitung einer Meldung (Bestätigung des Eingangs des UE, Eingabe der Daten in eine Datenbank) wird der Zusammenhang zur Tierarzneimittelanwendung im BVL durch Tierärztinnen und Tierärzte bewertet.