Aufgaben im Bereich Tierarzneimittel
Das BVL ist die zuständige Behörde für die Zulassung von Tierarzneimitteln und für die Betreuung nach der Zulassung. Die Zulassung
soll die Qualität, die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln sicherstellen.
Eine Übersicht

Wer macht was?
Von den Veterinärbehörden der Länder bis zur EMA tragen zahlreiche Behörden und Institutionen dazu bei, Tierarzneimittel für möglichst alle therapierbaren Krankheiten verfügbar zu haben und ihre sachgerechte Anwendung zu überwachen.

Prüfungen nach §10 Tierarzneimittelgesetz
Das BVL ist zuständig für die Genehmigung von Klinischen Prüfungen und/oder Rückstandsprüfungen und/oder die Festlegung der vorläufigen Wartezeit.

Zulassung, Registrierung und Freistellung von Tierarzneimitteln
Tierarzneimittel, die neu auf den Markt kommen sollen, müssen ein entsprechendes Antragsverfahren durchlaufen. Sonderregelungen existieren für Heimtiere und homöopathische Tierarzneimittel.

Tierarzneimittelrückstände in Lebensmitteln
Wirkstoffe für Lebensmittel liefernde Tiere unterliegen in der EU strengen gesetzlichen Regelungen.

Überwachung und Risikomanagement
Tierarzneimittel werden auch nach der Zulassung weiter überwacht und bewertet. Selbst bei größter Sorgfalt in der Therapie lässt sich das Auftreten von unerwünschten Arzneimittelwirkungen nicht immer vermeiden.

Aufgaben im Bereich Antibiotikaresistenzen
Das BVL erfüllt unter dem Schirm der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2030) verschiedene Aufgaben zum Monitoring und zur Begrenzung von Antibiotikaresistenzen im Bereich der Tiergesundheit.

Historische Gesetzgebung bis 28.01.2022 & Übergangsregelungen
Seit dem 28.01.2022 wird eine neue Gesetzgebung im Tierarzneimittelrecht angewendet. Hier finden Sie die Angaben zu den tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften, die bis zum 28. Januar 2022 Gültigkeit hatten sowie wichtige Übergangsregelungen.

Das Krisenmanagement Tierarzneimittel im BVL
Das Krisenmanagement Abteilung 3 für Tierarzneimittel ist Schnittschnelle zwischen den europäischen Partnerbehörden sowie nationalen und internationalen Stakeholdern.