Newsticker Antibiotikameldungen

In diesem Newsticker finden Sie aktuelle Meldungen rund um das Thema Antibiotika-Meldungen


Antibiotikameldung


ALLE: Zweiter Online-Austausch für Softwarehersteller/-anbieter für Tierarztpraxen findet am 18.07.2024 statt


Die nationalen gesetzlichen Grundlagen für die Meldeverpflichtung der Antibiotikaverbrauchsmengen für weitere Tierarten nach Art. 15 VO (EU) 2021/578 werden derzeit abgestimmt. Es ist noch nicht abschließend geklärt, wie viele Angaben gesetzlich verpflichtend gemeldet werden müssen. Die Erhebung von einigen Angaben ist jedoch zwingend erforderlich für die Meldung an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und daher müssen diese erfasst werden. Dazu gehören die Tierart, der Arzneimittelname, die Zulassungsnummer, die Packungs-Id (stellvertretend für den UPD Package Identifier) und die abgegebene, angewendete oder verschriebene Menge mitsamt der Maßeinheit.

Grundsätzlich soll die Erfassungsstruktur so erhalten bleiben, wie sie derzeit für die Antibiotikameldungen bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten verwendet wird und somit könnte auch die aktuelle Schnittstelle weiterhin bedient werden.

Mit den Experten der HI-Tier sind wir weiterhin im engen Austausch und bereiten vor, was ohne die finale Gesetzgebung möglich ist. Gern möchten wir Softwarehersteller bzw. -anbieter im zweiten Online-Austausch am 18.07.2024 von 13.00 bis 15.00 Uhr über die Umsetzung informieren und Ihre Fragen beantworten. Melden Sie sich gern formlos per E-Mail an: verbrauchsmengenerfassung@bvl.bund.de

Über die genannte E-Mail-Adresse können Sie auch den Link zur Online-Umfrage anfordern, in der Sie von Ihren Erfahrungen bei den Antibiotikameldungen im Prozess der Erfassung in der Software und der Übermittlung an die HI-Tier berichten können. Durch Ihre Beteiligung an der Umfrage würde Sie uns sehr helfen, die Daten des vorangegangenen Jahres fachgerecht beurteilen zu können und das Erfassungssystem zukünftig zu verbessern. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme an der Online-Umfrage nur bis zum 07.07.2024 möglich ist und sich ausschließlich an Softwarehersteller/-anbieter richtet.

Auch für die Tierärzteschaft und für Überwachungsbehörden werden demnächst weitere Informationen zusammenstellen und an Sie weiterleiten.

27.06.2024

ZURÜCK