Newsticker Antibiotikameldungen

In diesem Newsticker finden Sie aktuelle Meldungen rund um das Thema Antibiotika-Meldungen


Antibiotikameldung


RIND/SCHWEIN/HUHN/PUTE: Maßnahmenpläne zum 1. April 2024


Am 15. Februar 2024 wurden die Kennzahlen der Therapiehäufigkeiten für das Kalenderjahr 2023 ermittelt und veröffentlicht. Diese Referenzdaten dienen dem im nächsten Schritt erfolgenden Benchmarking. Dazu vergleicht jeder meldende Betrieb seine halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit mit den jeweils zuletzt veröffentlichten Kennzahlen: Die am 15. Februar 2024 veröffentlichten Kennzahlen dienen dem Vergleich mit den betrieblichen Therapiehäufigkeiten des 2. Halbjahres 2023, welcher vom Tierhaltenden bis zum 1. März zu erfolgen hat.

Nach § 58 (2) TAMG Nr. 2 „hat die Tierhalterin oder der Tierhalter auf der Grundlage einer tierärztlichen Beratung … einen Plan zu erstellen, der Maßnahmen enthält, die eine Verringerung der Behandlung mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln zum Ziel haben“, wenn die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit oberhalb der bundesweiten jährlichen Kennzahl 2 liegt. Der Plan soll der zuständigen Behörde spätestens bis zum 1. April 2024 schriftlich oder elektronisch übermittelt werden.

Bei einer wiederholten Überschreitung der bundesweiten jährlichen Kennzahl 2 im auf das Halbjahr der ersten Überschreitung folgenden Halbjahr ist nach § 58 (5) TAMG keine Erstellung und Übermittlung eines Maßnahmenplans erforderlich.

Da der Vollzug des Tierarzneimittelrechts bei den Ländern liegt, sind Einzelfallentscheidungen insbesondere hinsichtlich etwaiger Maßnahmen nach § 58 (2) TAMG mit den zuständigen Überwachungsbehörden zu erörtern. Tierhaltende finden die Kontaktdaten ihrer regionalen Überwachungsbehörde unter dem folgenden Link:

https://www3.hi-tier.de/rs-adress.html

22.03.2024

ZURÜCK