Tierarzneimittelrückstände in Lebensmitteln
Wirkstoffe für Lebensmittel liefernde Tiere unterliegen in der EU strengen gesetzlichen Regelungen.
Ein Überblick
Rückstandshöchstmengen
Vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren muss bei Arzneimitteln für Lebensmittel liefernde Tiere die Lebensmittelsicherheit der Wirkstoffe beurteilt und eine Einstufung hinsichtlich der Notwendigkeit von Rückstandshöchstmengen vorgenommen werden.
Wartezeiten
Die Festlegung von Wartezeiten erfolgt im Zulassungsverfahren. Ihre Einhaltung gewährleistet, dass Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Fleisch, Milch, Eiern oder Honig die festgelegten Rückstandshöchstmengen (MRL) nicht überschreiten.
Genehmigung für Prüfungen nach §10 TAMG
Für klinische Prüfungen oder Rückstandsprüfungen, die an Tieren durchgeführt werden sollen, die der Lebensmittelgewinnung dienen, können Wartezeiten nach § 10 TAMG beantragt werden, so dass die Tiere selbst oder deren Erzeugnisse in die …
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