
Arbeitsbereich Pflanzenschutzmittel
Sichere Pflanzenschutzmittel zulassen
Wir lassen Pflanzenschutzmittel zu - wenn sie für Menschen, Tiere und Umwelt sicher sind. Dabei legen wir Vorschriften zum Einsatz fest: beispielsweise die nötige Schutzausrüstung oder Wartezeiten bis zur Ernte. So stellen wir sicher, dass Rückstände nur in gesundheitlich unbedenklichen Mengen in Lebensmitteln sind.
Viele Themen, ein Ziel

Aufgaben im Bereich Pflanzenschutzmittel
Das BVL ist die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel und nimmt viele Funktionen rund um die Regulierung von Pflanzenschutzmitteln wahr.

Für Verbraucher
Ob es um Rückstände in Lebensmitteln geht oder um die Schädlingsbekämpfung an Zimmerpflanzen und im Garten: Pflanzenschutzmittel sind ein Thema auch für Verbraucher.

Für Antragsteller
Für alle Antrags- und Meldeverfahren hält das BVL im Internet Formulare und technische Informationen bereit. In den wichtigsten Verfahren ist es möglich, Anträge online zu stellen.

Für Anwender
Das BVL informiert ausführlich über zugelassene Pflanzenschutzmittel und alles, was bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu beachten ist.

Für Händler
Hier finden Händler einen Überblick über gesetzliche Vorschriften und Voraussetzungen für den Handel und die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln.


Das BVL-Datenportal
Das BVL-Datenportal (bvl.bund.de/daten) ermöglicht es Experten sowie interessierten Laien auf das umfangreiche Datenmaterial der verschiedenen Arbeitsbereiche des BVL zugreifen zu können.
Direkteinstieg
Häufig gesucht
Erklärfilm: Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Kurz erklärt: Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Pflanzenschutzmittel gelangen bei ihrer Anwendung zwangsläufig in die Umwelt und unter Umständen auch in Lebensmittel. Dies darf keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt haben. Daher arbeiten in allen Mitgliedstaaten der EU zahlreiche, unabhängig voneinander agierende Behörden an der Bewertung und Risikominderung. (BVL)