Beratung und Kontrolle
Für die Beratung und die Kontrolle der Handelsbetriebe sind die Behörden in den Bundesländern zuständig. Eine Liste der amtlichen Auskunfststellen finden Sie unten. Die Grundlagen für die Kontrollen sind im Handbuch Pflanzenschutz-Kontrollprogramm niedergelegt. In den Jahresberichten, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit herausgibt, werden die Ergebnisse der Verkehrs- und Anwendungskontrollen zusammengefasst.
Finden Sie mehr heraus
- Anzeige der Verkaufstätigkeit und Aufzeichnungen
- Sachkunde und Fortbildung von Verkäufern
- Vorschriften zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
- Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und Beseitigung
- Online- und Versandhandel
- Parallelhandel
- Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen
- Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln
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