Für Anwender
Das BVL informiert ausführlich über zugelassene Pflanzenschutzmittel und alles,
was bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu beachten ist.
Viele Themen, ein Ziel

Sachgerechte Anwendung
Zur sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gehört die Beachtung einiger Regeln, damit die gewünschte Wirkung erzielt wird, die Sicherheit für Verbraucher und Anwohner gewährleistet ist und die Umwelt nicht unvertretbar belastet wird.

Anwendung von Grundstoffen
Grundstoffe sind Stoffe, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind. Grundstoffe, die in der EU genehmigt sind, dürfen ohne Zulassung angewendet werden.

Anwendung von Pflanzenstärkungsmitteln
Pflanzenstärkungsmittel sind Produkte, die Pflanzen gesund erhalten oder vor nichtparasitären Beeinträchtigungen schützen. Pflanzenschutzmittel können keine Pflanzenstärkungsmittel sein. Ein rechtmäßig in Verkehr gebrachtes Pflanzenstärkungsmittel …

Persönliche Schutzausrüstung
Die geeignete Schutzausrüstung sollte bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eine Selbstverständlichkeit sein.

Anwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, ist nur die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel erlaubt.

Parallelhandel
Importierte Pflanzenschutzmittel, die mit einem in Deutschland zugelassenen Mittel übereinstimmen, sind verkehrsfähig und dürfen angewendet werden, wenn sie über eine Bescheinigung des BVL verfügen.

Transport, Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln
Beim Transport, der Lagerung und der Entsorgung sind Sicherheitsmaßnahmen nötig, damit die Pflanzenschutzmittel nicht zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)/Verbraucheranfragen
Das BVL beantwortet täglich viele Fragen von Bundes- und Landesbehörden, Firmen, Interessenvertretungen und von Journalisten sowie Verbrauchern. Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die regelmäßig an uns gestellt werden.