Wiener Übereinkommen / Montreal-Protokoll zum Schutz der Ozonschicht

Das Wiener Übereinkommen vom März 1985 hat zum Ziel, die staatenübergreifende Zusammenarbeit und den Informationsaustausch bei der Forschung über die Ozonschicht, der systematischen Überwachung der Ozonschicht und bei der Kontrolle der Produktion von ozonschädigenden Stoffen zu fördern.

Das Montreal-Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht in der Erdatmosphäre führen, wurde 1987 angenommen. Damit verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten zur Reduzierung und schließlich zur vollständigen Abschaffung der Emission von chlor- und bromhaltigen Chemikalien, die stratosphärisches Ozon zerstören. Zudem haben sie vereinbart, in der Forschung über die Mechanismen des Ozonabbaus zusammenzuarbeiten. Inzwischen wurden die Kontrollvorschriften durch die vier Änderungsprotokolle von London (1990), Kopenhagen (1992), Wien (1995), Montreal (1997) und Beijing (1999) laufend angepasst und ergänzt.

Vom Montreal-Protokoll erfasst werden Stoffe wie FCKWs, Methylchloroform, Methylbromid und Tetrachlorkohlenstoff. Das BVL ist beteiligt, soweit der Einsatz des Wirkstoffs Methylbromid im Pflanzenschutz (Ende der letzten Zulassung in Deutschland am 31.12.1990) und Vorratsschutz (Ende der letzten Zulassungen am 31.10.2002) betroffen ist.