Ziel des Übereinkommens ist es, den grenzüberschreitenden Verkehr mit gefährlichen Abfällen (Sonderabfällen) zu minimieren, deren umweltgerechte Entsorgung möglichst nahe beim Ort ihrer Entstehung sicherzustellen, sowie generell die Menge der produzierten Sonderabfälle zu reduzieren. Um diese Ziele zu erreichen, wird insbesondere der grenzüberschreitende Verkehr mit Sonderabfällen kontrolliert und so illegale Transporte verhindert. Das Abkommen wurde 1989 in Basel abgeschlossen und trat 1992 in Kraft. Heute sind fast 160 Staaten und die Europäische Union Vertragsparteien.

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