Ziel des Stockholmer Übereinkommens von 2001 ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor persistenten organischen Chemikalien („persistent organic pollutants“ = POPs). Viele POPs sind Pflanzenschutzmittel, die jedoch in Deutschland schon seit langem verboten sind. Diese schwer abbaubaren Stoffe werden inzwischen weltweit, oft fernab vom Herstellungs- oder Einsatzort nachgewiesen. Sie reichern sich im Fettgewebe von Lebewesen an und können schädliche Auswirkungen für Mensch und Tier haben.

Bei der Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens ergreifen die Regierungen Maßnahmen mit dem Ziel der Verringerung oder des Verbots der Freisetzung von POPs in die Umwelt. Weiterhin soll verhindert werden, dass neue Stoffe mit Eigenschaften eines POP hergestellt und eingesetzt werden. Die Ein- und Ausfuhr von POPs ist auf besondere Fälle beschränkt, wie z. B. den des Im- oder Exports mit dem Ziel der sicheren und umweltfreundlichen Entsorgung. Ein- und Ausfuhr dürfen nur unter Beachtung internationaler Regeln, Standards und Richtlinien erfolgen. Deutschland hat das Stockholmer Übereinkommen am 23. Mai 2001 unterzeichnet. Nach der 50. Ratifizierung durch einen Vertragsstaat ist das Stockholmer Übereinkommen am 17. Mai 2004 in Kraft getreten.

Die Europäische Union setzt die Verpflichtung des Stockholmer Übereinkommens durch die EU-Verordnung 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe um.

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