Zulassungsverfahren
Für Pflanzenschutzmittel besteht eine Zulassungspflicht. Anträge nimmt das BVL entgegen.
Viele Themen, ein Ziel
Formulare und Muster
Die erforderlichen Unterlagen für Anträge auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels ergeben sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und den zugehörigen Durchführungsbestimmungen. Das BVL stellt Formulare, Muster und eine Übersicht der …
Gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung
Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie korrekt gekennzeichnet sind.
Wirksamkeit und Anwendung
Studien zur Wirksamkeit müssen unter Einhaltung der Grundsätze der Guten Experimentellen Praxis (GEP) von amtlichen oder amtlich anerkannten Versuchseinrichtungen durchgeführt werden. Soweit vorhanden sind die Testrichtlinien der European and …
Produktchemie - Hinweise für Antragsteller
Zu Äquivalenzprüfungen, Umformulierungen, der Spezifikation technischer Wirkstoffe und anderen Themen der Produktchemie stellt das BVL Leitlinien und Hintergrundinformationen zur Verfügung.
Rückstandsanalysemethoden
Ausgehend von den harmonisierten Richtlinien und Leitlinien der EU hat das BVL die Datenanforderungen bezüglich repräsentativer Matrices, Analysenmethoden für Lebensmittel tierischen Ursprungs und der Absicherungsverfahren durch zusätzliche …
Rückstände
Die Abschätzung gesundheitlicher Risiken durch die Aufnahme von Rückständen basiert auf Rückstandsdaten und Verzehrmengen. Entsprechende Modelle werden auf internationaler Ebene erarbeitet und weiter entwickelt.
Toxikologie und Anwendungssicherheit
Bei der gesundheitlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln werden verschiedene Personengruppen betrachtet. Neben den Verbrauchern sind das auch Anwender, Arbeiter und Umstehende. Das BVL gibt Erläuterungen zu den entsprechenden Expositionsmodellen.
Naturhaushalt
Um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächenwasser, Grundwasser und andere Nicht-Zielbereiche abzuschätzen, gibt es eine Reihe von Modellen. Das BVL erläutert die Modelle und nennt Links und Bezugsquellen für die Software.
Zulassungszeichen für Pflanzenschutzmittel
Das Zulassungsdreieck des BVL kann optional auf die Verpackung oder das Etikett eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels gedruckt werden. Entsprechende Druckvorlagen sind online abrufbar.
Verlängerungen bzw. Anpassungen des Zulassungsendes
Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln sind zeitlich befristet. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, wird durch eine Verlängerung oder Anpassung des Zulassungsendes die Gültigkeit der bestehenden Zulassung ausgedehnt.
Direkteinstieg
Weitere Informationen
- Hinweise zur Antragstellung und zu einzureichenden Unterlagen für Anträge auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels und auf Erweiterung einer Zulassung
- FAQ - zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für Antragsteller
- Vergleichende Bewertung nach Artikel 50 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 – Hinweise für Antragsteller
- Überführung von Zulassungen nach Richtlinie 91/414/EWG in das System der zonalen Zulassung - DE-only-Anträge
- Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach Artikel 40 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 – Hinweise für Antragsteller
- Vorgehensweise bei Verlängerungen bzw. Anpassungen des Zulassungsendes von Pflanzenschutzmittel-Zulassungen
- Umgang mit der „Liste der Wirkstoffe, die voraussichtlich die Anforderungen des Artikels 22 der Verordnung erfüllen“ in Deutschland
- Änderungen im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
Links und Dokumente
Erklärfilm: Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Kurz erklärt: Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Pflanzenschutzmittel gelangen bei ihrer Anwendung zwangsläufig in die Umwelt und unter Umständen auch in Lebensmittel. Dies darf keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt haben. Daher arbeiten in allen Mitgliedstaaten der EU zahlreiche, unabhängig voneinander agierende Behörden an der Bewertung und Risikominderung. (BVL)
Finden Sie mehr heraus
- Aktuelle Bekanntmachungen
- Kontakt
- Elektronische Antragstellung
- Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
- Genehmigungen für Versuche, Flächen der Allgemeinheit und Befallsgegenstände zur Ausfuhr
- RHG-Verfahren
- Genehmigung für den Parallelhandel
- Hinweise für Antragsteller zur EU-Wirkstoffprüfung
- Genehmigung von Grundstoffen
- Meldung von Inlandsabsatz und Export von Pflanzenschutzmitteln
- Mitteilungsverfahren für Pflanzenstärkungsmittel
- Genehmigungsverfahren für Zusatzstoffe
- Rechtliche Rahmenbedingungen