Zusammenfassung

Die Anteile an unverändertem Wirkstoff und seinen Umwandlungsprodukten (Metabolite, Abbau- und Reaktionsprodukte einschließlich eventuell vorhandener gebundener unlöslicher Rückstände) am Gesamtrückstand stehen in der Regel in einem bestimmten Verhältnis zu einander, so dass auch die nicht in die Rückstandshöchstmenge einbezogenen Umwandlungsprodukte indirekt geregelt sind. Die Einbeziehung gebundener Rückstände in die Lebensmittelüberwachung steht hinsichtlich des analytischen Aufwandes in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen.

Prüfung

Es gibt immer wieder Darstellungen, die "gebundene" Rückstände, d.h. nicht mit organischen und wässrigen Lösungsmitteln extrahierbare Rückstände von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen, als Gefahrenpotential für den Verbraucher problematisieren. Darin heißt es, dass die Prüfung bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln an dieser Stelle erhebliche Defizite aufweise und die Richtlinien zum Schutz des Verbrauchers geändert werden müssten.

Der Problematik des Verbleibs des Pflanzenschutzmittels in der Pflanze, d.h. der Beurteilung der Gesamtheit von Metabolismus, Abbau und Einbau über chemische Bindungen in die Pflanzenzelle, kommt bei der Prüfung im Bereich Rückstandsverhalten eine essentielle Bedeutung zu. Die Anforderungen sind in der Verordnung (EU) Nr. 283/2013 geregelt. In der zusätzlichen Mitteilung 2013/C 95/01 der Kommission wird auf die zu verwendenden Prüfrichtlinien verwiesen. Vorliegend handelt es sich bezüglich des Metabolismus in Pflanzen um die OECD-Testrichtlinie 501.

Um eine Aussage zur gesundheitlichen Relevanz von Umwandlungsprodukten als Rückstand in Lebensmitteln nach Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß guter landwirtschaftlicher Praxis für den Verbraucher treffen zu können, sind Untersuchungen mit radioaktiv markierten Wirkstoffen an intakten Pflanzen unter Berücksichtigung der vorgesehenen Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.

Die Prüfrichtlinien schreiben vor, die Verteilung der Radioaktivität auf der Pflanzenoberfläche, in den Blättern, Stielen und verzehrbaren Teilen der Pflanze zu bestimmen (Lebens- und Futtermittel, z.B. Korn und Stroh). Der radioaktive Gesamtrückstand ist zu ermitteln. Die OECD-Testrichtlinie enthält Triggerwerte für die Konzentration an Gesamtradioaktivität (als relative Menge in % und als Konzentration in Form von Wirkstoffäquivalente in mg/kg) in den verzehrbaren Teilen einer Pflanze, oberhalb derer die Art und Menge der Rückstände identifiziert und/oder charakterisiert werden muss. Dies ist tabellarisch aufgeführt. Das gilt sowohl für die extrahierbaren löslichen freien Rückstände als auch für die löslichen "gebundenen" Rückstände (Konjugate, z.B. Glucoside). Außerdem enthält die OECD-Testrichtlinie ein Diagramm, das die einzelnen Schritte der Aufarbeitung gebundener Rückstände illustriert.

Bei Pflanzen verfolgen diese Untersuchungen folgende Ziele:

  1. Abschätzung der Gesamtrückstände in dem relevanten Teil der Kulturen zum Erntezeitpunkt nach der vorgesehenen Behandlung
  2. Bestimmung der wichtigsten Bestandteile des Gesamtrückstands
  3. Angabe der Verteilung der Rückstände in den relevanten Teilen der Kultur
  4. Quantifizierung der Hauptbestandteile des Rückstands und Ermittlung der Leistungsfähigkeit der Extraktionsverfahren für diese Bestandteile
  5. Charakterisierung und Quantifizierung konjugierter und gebundener Rückstände
  6. Angabe der Bestandteile, auf die in Rückstandsquantifizierungsuntersuchungen zu analysieren ist (Untersuchungen zu Rückständen in Kulturen)