Informationen zur Zulassungs- und Registrierungspflicht
Mit der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften über die Futtermittelhygiene (ABl. EU Nr. L 35 S. 1) wurde eine umfassende Registrierungspflicht für alle Futtermittelunternehmer, die von der Futtermittelprimärproduktion bis zum Inverkehrbringen von Futtermitteln in einer der Erzeugungs-, Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Verarbeitungsstufen tätig sind, eingeführt.
Das Verzeichnis über die registrierten und/oder zugelassenen Futtermittelunternehmer wird gemäß § 33 Abs. 1 der Futtermittelverordnung vom BVL im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Um den Futtermittelunternehmern ihre Pflichten, denen gemäß den Anhängen I bis III der Verordnung nachkommen müssen, deutlich aufzuzeigen und den Futtermittelkontrolleuren der amtlichen Futtermittelüberwachung ein Instrumentarium in die Hand zu geben, mit dem sie ihre Kontrollaufgaben umfassend wahrnehmen können, hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe in Abstimmung mit den einschlägigen Wirtschaftsverbänden Leitfäden und Merkblätter erarbeitet.
Finden Sie mehr heraus
- Informationen zur Zulassungs- und Registrierungspflicht
- Verzeichnis der Futtermittelbetriebe
- Leitfäden zur Registrierung von Futtermittelbetrieben
- Merkblätter zur Registrierung von Futtermittelbetrieben