Für Antragsteller und Unternehmen
Grundsätzlich dürfen Lebensmittel ohne vorherige Genehmigung in den Verkehr gebracht werden. Bestimmte Lebensmittel sind jedoch zulassungspflichtig oder müssen vor dem Inverkehrbringen beim BVL anzeigt werden.
Viele Themen, ein Ziel
Angereicherte Lebensmittel
Vitamine, Mineralstoffe, Fettsäuren und andere Nährstoffe in Lebensmitteln: Bei dem Zusatz von Stoffen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung sind spezielle gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
Gesundheitsbezogene Aussagen - Health Claims
Die Health-Claims-Verordnung regelt die nährwert- und gesundheitsbezogene Bewerbung von Lebensmitteln. Gesundheitsbezogene Angaben bedürfen der Zulassung nach der Verordnung. Antragstellung erfolgt über die ESFC
Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen
Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen sind dazu bestimmt, den besonderen Ernährungserfordernissen bestimmter Bevölkerungsgruppen gerecht zu werden, z.B. während einer Krankheit oder im Säuglings- und Kleinkindalter.
Nahrungsergänzungsmittel
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Sie enthalten Konzentrate aus Vitaminen, Mineralstoffen oder anderen Stoffen wie zum Beispiel Aminosäuren und werden in dosierter Form angeboten.
Wasser – Ein besonders streng kontrolliertes Lebensmittel
Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Natürliches Mineralwasser muss in Deutschland amtlich anerkannt werden. Das BVL veröffentlicht Listen der amtlich anerkannten Mineralwässer.
Zulassung von technologischen Zusatzstoffen
Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn sie ausdrücklich für das jeweilige Lebensmittel zugelassen wurden. Besonderes Augenmerk wird auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit gelegt.
Novel Food
Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU verzehrt wurden. Sie benötigen eine Zulassung. Anträge nimmt die Europäische Kommission entgegen.
Ausnahmegenehmigungen nach § 68 LFGB
Für Lebensmittel, die nicht den in Deutschland geltenden Vorschriften entsprechen, kann unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Hinweise für Antragsteller finden sich hier.
Allgemeinverfügungen nach § 54 LFGB
Für Lebensmittel aus einem anderen Mitgliedstaat der EU, die nicht den in Deutschland geltenden Vorschriften entsprechen, kann unter bestimmten Bedingungen eine Allgemeinverfügung erlassen werden.
Gegenprobensachverständige
Zur Untersuchung von Gegen- oder Zweitproben, außer Futtermittel, die von den Kontrolleuren bei der amtlichen Probenahme hinterlassen wurden, sind nur solche private Sachverständige befugt, die für diese Tätigkeit durch die zuständigen Behörden des …
G@ZIELT - Überwachung des Internethandels mit Lebensmitteln
Hier können Sie sich darüber informieren, was das BVL in Zusammenarbeit mit den Bundesländern unternimmt, um die Verbraucher vor den "schwarzen Schafen" des Internethandels mit Lebensmitteln zu schützen.
Rückverfolgbarkeit
Unternehmen müssen die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf jeder Stufe der Produktion und des Vertriebs sicherstellen. Diese Informationen spielen eine entscheidende Rolle beim Risikomanagement und bei der Bewältigung von Lebensmittelkrisen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)/Firmenanfragen
Das BVL beantwortet täglich viele Fragen von Bundes- und Landesbehörden, Firmen, Interessenvertretungen und von Journalisten. Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die regelmäßig an uns gestellt werden.
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