Pulverförmiges Nahrungsergänzungsmittel mit Zusatz von Vitaminen, Spurenelementen sowie des Süßstoffes Aspartam, Zu Nr. 1996-006-00.

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über die Einfuhr und das Inverkehrbringen eines pulverförmigen Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Vitaminen, Spurenelementen sowie des Süßstoffes Aspartam


Gemäß § 47 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1993 (BGBl. I S. 1169), der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 3, 4 und 5 des Gesetzes vom 25. November 1994 (BGBl. I S. 3538) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft bekanntgegeben:

Pulverförmige Nahrungsergänzungsmittel, die im Vereinigten Königreich oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt und rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen uns sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, dürfen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und hier in den Verkehr gebracht werden, wenn die Erzeugnisse neben den sonstigen Vorschriften über die Zusammensetzung einschließlich des nach Gemeinschaftsrecht zulässigen Gehalts an Aspartam auch den nachfolgenden Anforderungen entsprechen:

Die mit dem Verzehr der Erzeugnisse erreichte Tageszufuhr an Zink darf nicht mehr als 13,2 mg und die Tageszufuhr an Vitamin A nicht mehr als 2,4 mg betragen.

Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der Kennzeichnung des Produktes entschieden.

Im übrigen findet hinsichtlich der Kenntlichmachung § 47 a Abs. 4 LMBG Anwendung.

Bonn, den 7. Februar 1996
412-6140-3/613

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrage

Dr. Barth