Käse, hergestellt mit Sorbinsäure und Sorbate (E 200 - E 203). Zu Nr. 1994-015-00

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Käse, der mit den Zusatzstoffen Sorbinsäure und Sorbate (E 200 - E 203) hergestellt wird

Gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1993 (BGBl. I s. 1169), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juli 1994 (BGBl. I S. 1467), wird im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft bekanntgegeben:

Hart- und Schnittkäse, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt und rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden, oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, und deren Oberflächen, die üblicherweise nicht mitverzehrt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassenen Zusatzstoffe Sorbinsäure und Sorbate (E 200 - E 203) in einer Menge von höchstens 1000 mg/kg zugesetzt wurden, dürfen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und hier in den Verkehr gebracht werden.

Nach § 47 a Abs. 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes sind bei Lebensmitteln, die von den Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen abweichen, diese Abweichungen angemessen kenntlich zu machen, soweit dies zum Schutze des Verbrauchers erforderlich ist.

Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der Verkehrsbezeichnung der Produkte entschieden, insoweit empfiehlt sich eine Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden.

Bonn, den 30. August 1994
422-7531-30

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag

Dr. Böhm