Multi-Vitamin-Mineral-Mischung zur Nahrungsergänzung in Kapselform. Änderung. Zu Nr. 1998-019-01
Bekanntmachung der Änderung einer Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über die Einfuhr und das Inverkehrbringen einer Multi-Vitamin-Mineral-Mischung zur Nahrungsergänzung in Kapselform
Die Allgemeinverfügung nach § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über die Einfuhr und das Inverkehrbringen einer Multi-Vitamin-Mineral-Mischung zur Nahrungsergänzung in Kapselform vom 26. August 1998 wird dahingehend geändert, daß der Vitamin-A-Gehalt 625 iE pro Tag und der Vitamin-D-Gehalt 50 iE pro Tag bei einer Verzehrsempfehlung von 1 Kapsel pro Tag nicht überschreiten darf.
Der sonstige Inhalt der Allgemeinverfügung vom 26. August 1998 bleibt weiterhin verbindlich.
Bonn, den 30. September 1998
412-6140-3/1089
Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag
Warburg