Weichkäsezubereitungen, hergestellt mit einem Zusatz von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471). Zu Nr. 1994-025-00

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Weichkäsezubereitungen, die mit einem Zusatz von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) hergestellt wurden

Gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1993 (BGBl. I S. 1169), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 27. April 1993 (BGBl. I S. 512), wird im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft bekanntgegeben:

Weichkäsezubereitungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt und rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, und denen der in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassene Zusatzstoff Mono- und Diglyceride von Speisefettsäure (E 471) in einer Gesamtmenge von höchstens 1 vom Hundert zugesetzt wurde, dürfen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden.

Nach § 47 a Abs. 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes sind bei Lebensmitteln, die von den Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen abweichen, diese Abweichungen angemessen kenntlich zu machen, soweit dies zum Schutze des Verbrauchers erforderlich ist.

Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der Verkehrsbezeichnung der Produkte entschieden, insoweit empfiehlt sich eine Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden.

Bonn, den 30. September 1994
422-7531-30/11

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrage

Dr. Böhm