Diätetisches Lebensmittel (Sportlernahrung) in Kapselform mit einem Zusatz von Aminosäuren und Vitamin B6. Zu Nr. 1997-028-00

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über die Einfuhr und das Inverkehrbringen eines diätetischen Lebensmittels (Sportlernahrung) in Kapselform mit einem Zusatz von Aminosäuren und Vitamin B6

Gemäß § 47 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1993 (BGBl. I S. 1169), der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 3, 4 und 5 des Gesetzes vom 25. November 1994 (BGBl. I S. 3538) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft bekanntgegeben:

Sportlernahrung mit einem Zusatz von Aminosäuren und Vitamin B6, die in den Niederlanden oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt und rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, dürfen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und hier in den Verkehr gebracht werden, wenn der Gehalt an Aminosäuren sowie von Vitamin B6 die nachfolgend aufgeführten Höchstmengen pro Tag entsprechend der Verzehrsempfehlung nicht überschreitet:

Aminosäuren:

  • L-Arginin 425 mg
  • L-Ornithin 100 mg
  • L-Lysin 100 mg
  • Vitamin B6 5 mg

Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der Kennzeichnung des Produkts entschieden.

Im übrigen finden hinsichtlich der Kenntlichmachung § 47 a Abs. 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes und hinsichtlich der Kennzeichnung die Vorschriften der Diätverordnung Anwendung.

Bonn, den 15. Dezember 1997
412-6140-3/1003

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrage

Dr. Barth