Sportlernahrung (Diät-Energieriegel) in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit Zusatz von Vitaminen und Spurenelementen. Zu Nr. 1997-019-00

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Sportlernahrung (Diät-Energieriegel) in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit Zusatz von Vitaminen und Spurenelementen

Gemäß § 47 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1945, 1946) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1993 (BGBl. I S. 1169), der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 3, 4 und 5 des Gesetzes vom 25. November 1994 (BGBl. I S. 3538) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft bekanntgegeben:

Sportlernahrung (Diät-Energieriegel), die im Vereinigten Königreich oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt und rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, dürfen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und hier in den Verkehr gebracht werden. Entsprechend der vorgesehenen Verzehrsempfehlung von 1 Riegel pro Tag dürfen die Gehalte an Kupfer 0,6 mg, Zink 5 mg, Eisen 6 mg, Chrom 25 µg sowie der Zusatz von Leucin 231 mg, Valin 115 mg und Isoleucin 100 mg je Riegel nicht überschreiten.

Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der Kennzeichnung des Produktes entschieden.

Im übrigen finden hinsichtlich der Kenntlichmachung § 47 a Abs. 4 LMBG und hinsichtlich der Kennzeichnung die Vorschriften der Diätverordnung Anwendung.

Bonn, den 18. September 1997
412-6140-3/760

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrage

Warburg