Änderung: Bilanzierte Diät für Säuglinge mit einem Zusatz von Spurenelementen und Vitaminen. Zu Nr. 1995-040-01

Bekanntmachung einer Änderung der Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über die Einfuhr und das Inverkehrbringen einer bilanzierten Diät für Säuglinge mit einem Zusatz von Spurenelementen und Vitaminen

Die Allgemeinverfügung nach § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über die Einfuhr und das Inverkehrbringen einer bilanzierten Diät für Säuglinge mit einem Zusatz von Spurenelementen und Vitaminen vom 20. Dezember 1995 (BAnz. 1996 S. 63) wird dahingehend geändert, daß es sich bei dem Erzeugnis um eine ausschließliche bilanzierte Diät handelt.

Der sonstige Inhalt der Allgemeinverfügung vom 20. Dezember 1995 bleibt weiterhin verbindlich.

Bonn, den 7. August 1996
412-6140-3/742

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag

Dr. Barth