Änderung: Bilanzierte supplementäre Formuladiäten mit abweichenden Mikro- und Makronährstoffgehalten sowie einem Zusatz von Selen. Zu Nr. 1994-026-01

Berichtigung der Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom 6. Oktober 1994 über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von bilanzierten supplementären Formuladiäten mit abweichenden Mikro- und Makronährstoffgehalten sowie einem Zusatz von Selen

Die Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von bilanzierten supplementären Formuladiäten mit abweichenden Mikro- und Makronährstoffgehalten sowie einem Zusatz von Selen vom 6. Oktober 1994 (BAnz. S. 10 849) wird dahingehend berichtigt, daß bilanzierten, ergänzenden Formuladiäten, eine Höchstmenge an Vitamin B1 pro Tag von 3,0 mg zugesetzt werden darf und der Emulgator E 472e (Mono- und Diacetylweinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren) für die Verwendung in bilanzierten, supplementären Formuladiäten mit abweichenden Mikro und Makronährstoffgehalten sowie einem Zusatz von Selen zugelassen wird.

Der sonstige Inhalt der Bekanntmachung vom 6. Oktober 1994 bleibt weiterhin verbindlich.

Bonn, den 30. Januar 1995
412-6140-3/554

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrage

Peters