Mit Paprika gewürztes Kartoffelgebäck mit Raucharoma, das den Anforderungen der Allgemeinverfügung vom 26. September 1996 entspricht. Zu Nr. 1996-027-00

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von mit Paprika gewürztem Kartoffelgebäck mit einem Gehalt an Raucharoma, das den Anforderungen der Allgemeinverfügung vom 26. September 1996 entspricht, von bis zu 200 mg je kg Erzeugnis

Gemäß § 47 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1993(BGBl. I S. 1169), der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 3, 4 und 5 des Gesetzes vom 25. November 1994 (BGBl. I S. 3538) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft bekanntgegeben:

Mit Paprika gewürztes Kartoffelgebäck mit einem Gehalt an Raucharoma von bis zu 200 mg je kg Erzeugnis, das in Belgien oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig in den Verkehr gebracht wird oder das aus einem Drittland stammt und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befindet und das die in der Allgemeinverfügung vom 26. September 1994 (BAnz. S. 10702) für Raucharomen festgelegten Anforderungen erfüllt, darf in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und hier in den Verkehr gebracht werden.

Nach § 47 a Abs. 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes sind bei Lebensmitteln, die von den Vorschriften dieses Gesetzes oder der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen abweichen, diese Abweichungen angemessen kenntlich zu machen, soweit dies zum Schutz des Verbrauchers erforderlich ist.

Bonn, den 15. November 1996
414-6343-3/50

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrage

Dr. Hellwig