Ganzfruchtgetränk (sogenannter Smoothie) mit Zusatz von Selen (BVL 16/01/001)

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 54 des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) für das Verbringen in die Bundesrepublik Deutschland und das Inverkehrbringen
eines Ganzfruchtgetränkes (sog. Smoothie) mit Zusatz von Selen (BVL 16/01/001) vom 24.Februar 2016

Gemäß § 54 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3 Juni 2013 (BGBl. I S.1426), das zuletzt durch Artikel 67 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S.1474) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bekannt gegeben:

Ganzfruchtgetränke (sog. Smoothies) mit Zusatz von Selen, die im Vereinigten Königreich oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt oder rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, dürfen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und in den Verkehr gebracht werden, sofern der Gehalt von 10 µg Selen pro 360 ml Ganzfruchtgetränk nicht überschritten wird.

Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der Kennzeichnung der Erzeugnisse entschieden.

Im Übrigen sind Abweichungen entsprechend § 54 Abs. 4 LFGB kenntlich zu machen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesallee 50, 38116 Braunschweig, oder bei jeder anderen Dienststelle des BVL einzulegen.

Berlin, den 24. Februar 2016
101.11251.0.0034


Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit


Im Auftrag

gez. i.V. A. Droß
Dr. Gerd Fricke
Abteilungsleiter