Frühstückscerealien mit Zusatz von Vitamin D und Eisen (BVL 13/01/012)

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 54 des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) für das Verbringen in die Bundesrepublik Deutschland und das Inverkehrbringen von Frühstückscerealien mit Zusatz von Vitamin D und Eisen (BVL 13/01/012) vom 29. April 2013.

Gemäß § 54 LFGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1770), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. August 2012 (BGBl. I S. 1708), wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bekannt gegeben:

Frühstückscerealien auf der Basis von Vollkornweizen mit Zusatz von elementarem Eisen und verschiedenen Vitaminen, u. a. Vitamin D (Cholecalciferol), die im Vereinten Königreich oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt oder rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, dürfen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und in den Verkehr gebracht werden, sofern der Gehalt von 3 µg Vitamin D und 9,9 mg elementares Eisen pro 100 g Frühstückscerealien nicht überschritten wird.

Da die Anreicherung mit Eisen und Vitamin D von den Vorschriften des LFGB abweicht, und ohne besondere Kennzeichnung die bestehenden Zusätze des Produktes vom Verbraucher missverständlich wahrgenommen werden können, ist nach § 54 Abs. 4 LFGB der Zusatz an Eisen und Vitamin D zum Schutz der Verbraucher angemessen zu kennzeichnen.

Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der übrigen Kennzeichnung der Erzeugnisse entschieden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesallee 50, 38116 Braunschweig oder bei jeder anderen Dienststelle des BVL einzulegen.

Berlin, den 29. April 2013
101.11251.0.0011 (2013)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Im Auftrag

gez. i. V. Dr. Georg Schreiber
Dr. Gerd Fricke
Abteilungsleiter