koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk mit einem Fruchtsaftgehalt von 20 % und mit Zusatz von 320 mg/l Koffein sowie mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit (BVL 10/01/010)

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 54 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) über das Verbringen in die Bundesrepublik Deutschland und das Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsge-tränkes mit einem Fruchtsaftgehalt von 20 % und mit Zusatz von 320 mg/l Koffein sowie mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit, das in Dänemark rechtmäßig hergestellt wird - vom 10. November 2010
(BVL 10/01/010)

Gemäß § 54 LFGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205), geändert durch die Verordnung vom 03. August 2009 (BGBl. I S. 2630), wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bekannt gegeben:

Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke des allgemeinen Verzehrs mit einem Fruchtsaftgehalt von 20 %, die in Dänemark oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt oder rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden und denen, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassenen oder nicht in der höchstzulässigen oder verkehrsüblichen Menge eingesetzten Zusatzstoffe Taurin mit einem Gehalt von 4000 mg/l, Koffein mit einem Gesamtgehalt von 320 mg/l, Glucuronolacton mit einem Gehalt von 1400 mg/l und Inosit mit einem Gehalt von 120 mg/l zugesetzt werden, dürfen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und in den Verkehr gebracht werden.

Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der Kennzeichnung entschieden. Im Übrigen findet hinsichtlich der Kenntlichmachung § 54 Abs. 4 LFGB Anwendung.

Berlin, den 10. November 2010
101-312-6412-5/343, 344

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Im Auftrag
gez. i. V. Dr. Evelyn Breitweg-Lehmann

Dr. Gerd Fricke
Abteilungsleiter