Koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk mit mehr als 250 mg/l Koffein und mit Zusatz von Guarana, Taurin, Inosit und L-Carnitin (BVL 08/01/018)

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 54 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) über das Verbringen in die Bundesrepublik Deutschland und das Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit mehr als 250 mg/l Koffein und mit Zusatz von Guarana, Taurin, Inosit und L-Carnitin, das in Polen
rechtmäßig hergestellt wird vom 04. August 2008, (BVL 08/01/018)

Gemäß § 54 LFGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bekannt
gegeben:

Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke des allgemeinen Verzehrs, die in Polen oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt oder rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden und denen, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassenen oder nicht in der höchstzulässigen oder verkehrsüblichen Menge eingesetzten Zusatzstoffe Taurin bis zu einem Gehalt von 4000 mg/l, Koffein bis zu einem Gesamtgehalt von 320 mg/l (einschließlich des Koffeingehaltes aus Guarana (= 10mg/l)), Inosit bis zu einem Gehalt von 195 mg/l, Carnitin-L-Tartrat bis zu einem Gehalt von 400 mg/l (entsprechend ca. 273 mg Carnitin) zugesetzt werden, dürfen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und in den Verkehr gebracht werden.

Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der Kennzeichnung entschieden.


Im Übrigen findet hinsichtlich der Kenntlichmachung § 54 Abs. 4 LFGB Anwendung.

Berlin, den 04. August 2008
101-312-6412-5/272

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Im Auftrag

gez.

Dr. Gerd Fricke
Abteilungsleiter