Flüssige Pflanzenfettzubereitung mit einem Zusatz von Vitamin A und erhöhtem Zusatz von Vitamin D (BVL 07/01/043)

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 54 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) über die Einfuhr und das Inverkehrbringen einer flüssigen Pflanzenfettzubereitung mit einem Zusatz von Vitamin A und erhöhtem Zusatz von Vitamin D (BVL 07/01/043) vom 13. September 2007



Gemäß § 54 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl I, S. 945) wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bekannt gegeben:


Flüssige Pflanzenfettzubereitungen mit einem Zusatz von bis zu 800 µg Vitamin A pro 100 g Pflanzenfett und erhöhtem Zusatz von Vitamin D in Höhe von bis zu 7,5 µg pro 100 g Pflanzenfett, die in den Niederlanden oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt oder rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, dürfen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und hier in den Verkehr gebracht werden.


Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der Kennzeichnung des Produktes entschieden.


Im Übrigen findet hinsichtlich der Kenntlichmachung § 54 Abs. 4 LFGB Anwendung.

Berlin, den 13. September 2007
101-222-8140-3/2291

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Im Auftrag
Gez.
Dr. Gerd Fricke