Lebertran-Kapseln zur Nahrungsergänzung. Zu Nr. 1997-029-00

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Lebertran-Kapseln zur Nahrungsergänzung

Gemäß § 47 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1993 (BGBl. I S. 1169), der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 3, 4 und 5 des Gesetzes vom 25. November 1994 (BGBl. I S. 3538) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft bekanntgegeben:

Lebertran-Kapseln zur Nahrungsergänzung, die im Vereinigten Königreich oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt und rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden und denen die in der Bundesrepublik Deutschland bei der Herstellung nicht zugelassenen Vitamine A und D zugesetzt werden, dürfen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und hier in den Verkehr gebracht werden. Der Gehalt an Vitamin A darf 800 µg und an Vitamin D 2,5 µg pro Tag entsprechend der Verzehrsempfehlung nicht überschreiten.

Folgende Hinweise sind auf dem Etikett anzubringen:

  1. Schwangere Frauen und Frauen, die nicht sicher sind, ob sie schwanger sind, sollten vor Beginn des Verzehrs ihren Arzt fragen.
  2. außer Reichweite von Kindern aufbewahren.

Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der Kennzeichnung des Produkts entschieden.

Im übrigen finden hinsichtlich der Kenntlichmachung § 47 a Abs. 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes Anwendung.

Bonn, den 22. Dezember 1997
412-6140-3/1121

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrage

Warburg