Magermilchpulver mit Vitaminen und Mineralstoffen.Berichtigung. Zu Nr. 1997-017-01

Berichtung der Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über die Einfuhr und das Inverkehrbringen eines Magermilchpulvers mit Vitaminen und Mineralstoffen

Die Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über die Einfuhr und das Inverkehrbringen eines Magermilchpulvers mit Vitaminen und Mineralstoffen vom 15. September 1997 (BAnz. S. 12.354) wird dahingehend berichtigt, daß entsprechend der empfohlenen Verzehrsempfehlung nicht mehr als 275 µg Vitamin A zugeführt werden darf.

Der sonstige Inhalt der Bekanntmachung vom 15. September 1997 bleibt weiterhin verbindlich.

Bonn, den 6. Oktober 1997
412-6140-3/1024

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrage

Dr. Barth