Reaktorunglück in Tschernobyl, Ukraine, 1986

Durch den Unfall im Kernkraftwerk von Tschernobyl 1986 wurden beträchtliche Mengen an Radioaktivität freigesetzt und gelangten so in verschiedene Bereiche der Umwelt. Seitdem wird die Radioaktivität sowohl in Deutschland als auch dort kontinuierlich überwacht.

Radioaktivität in der Umwelt

Radioaktivität ist die Eigenschaft bestimmter Atomkerne (Radionuklide), ohne äußere Einwirkung in andere Atomkerne zerfallen zu können. In diesem Prozess entsteht energiereiche Strahlung und letztlich ein stabiles Atom, das nicht mehr radioaktiv ist. Alle Lebewesen, auch pflanzliche und tierische Lebensmittel, enthalten Radionuklide. Sie sind während der Entstehung der Erde durch Höhenstrahlung oder durch Kernwaffenversuche oder Reaktorunfälle entstanden. Die beim Zerfall der Radionuklide abgegebene ionisierende Strahlung unterscheidet man in die weniger energiereiche Alpha- und Beta-Strahlung und die sehr energiereiche Gamma-Strahlung. Radioaktivität wird, nach ihrem Entdecker Antoine Henri Becquerel in Becquerel gemessen. Ein Becquerel (Bq) bedeutet, dass in dem jeweiligen Material ein Atomkern pro Sekunde zerfällt. Je höher der Becquerel-Wert, desto höher ist die Radioaktivität und damit die Strahlung.

Radioaktivität in Nahrungsmitteln

In allen Nahrungsmitteln sind natürlich entstandene Radionuklide in deren Einzelbestandteilen enthalten. Die häufigsten Radionuklide in Nahrungsmitteln sind das radioaktive Kalium-40 (K-40) und die langlebigen radioaktiven Kerne der Elemente Uran, Radium, Blei, Polonium und Thorium. Die Belastung von Lebensmittel in Folge des Reaktorunfalls in Tschernobyl im Jahre 1986 wirkt sich noch regional auf die radioaktive Belastung bestimmter Pilzarten, Wild und Waldbeeren aus.

Um die Versorgung mit Nahrungsmitteln bei einem nuklearen Unfall oder einen anderen radiologischen Notfall, der zu einer erheblichen radioaktiven Kontamination von Lebens- und Futtermitteln geführt hat, sicherzustellen, kann die Europäische Kommission über die Verordnung (Euratom) 2016/52 verschiedene Maßnahmen treffen. Gemäß dieser erlässt die Kommission eine Durchführungsverordnung, mit der Höchstwerte für die potenziell kontaminierten Lebens- oder Futtermittel, die in Verkehr gebracht werden könnten, Gültigkeit erlangen. Abweichend hiervon wurden jedoch nach dem Reaktorunglück von Fukushima von der Europäischen Kommission Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, mit niedrigeren Höchstwerten erlassen. Dieses erfolgte, da die Versorgung mit Nahrungsmitteln im Gebiet der EU nicht gefährdet war und damit die von den japanischen Behörden vor der Ausfuhr durchgeführten Kontrollen und die bei der Einfuhr in die EU durchgeführten Kontrollen des Radionuklidgehalts von Lebens- und Futtermitteln mit japanischem/r Ursprung oder Herkunft, einheitlich waren. Diesbezüglich war die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1533, (vormals Verordnung (EU) Nr. 284/2012, VO (EU) Nr. 996/2012, (EU) Nr. 322/2014, (EU) 2016/6) anzuwenden, die direkt auf die in Japan gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgrenzen für Lebens- und Futtermittel verweisen.

Radioaktive Strahlung schädigt die Körperzellen

Ionisierende Strahlung kann Zellbausteine, insbesondere die Erbsubstanz verändern oder zerstören. Zwar besitzt jeder Organismus die Fähigkeit, geschädigte Zellen zu erkennen und zu reparieren, je nach Dosis und Art der Strahlung können jedoch Schäden zurückbleiben.

Rechtliche Grundlagen

In Folge des Unfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl 1986 wurde das Strahlenschutzvorsorgegesetz erlassen, das die gesetzliche Grundlage für das bundesweite Radioaktivitätsmessnetz IMIS (=Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität) darstellt. Durch das IMIS wird die Radioaktivität in der Umwelt kontinuierlich überwacht und die radiologische Lage in einer Unfallsituation kann schnell erfasst werden. Es werden ausgewählte tierische und pflanzliche Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Fisch, Gemüse und Getreide auf die Anwesenheit radioaktiver Stoffe als Indikator für die Umweltbelastung regelmäßig untersucht. Ergänzend zu IMIS wurde mit dem Allgemeinen Notfallplan des Bundes (ANoPl) ein für Bund und Länder verbindliches, umfangreiches Dokument in Form einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift geschaffen, um in einem Notfall sicher handeln zu können. Im ANoPl ist daher festgelegt, welche staatlichen Stellen welche Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt übernehmen.

Bei der Einfuhr von Lebensmitteln aus Nicht-EU-Ländern, die vom Tschernobyl-Unfall betroffen waren, gelten seit 1986 europaweit einheitliche Höchstwerte für Radioaktivität. Sie werden aktuell mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/256 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1158 über die Einfuhrbedingungen für Lebens- und Futtermittel mit Ursprung in Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl, festgelegt. Darin beträgt der kumulierte Höchstwert für Cäsium-137:

  • 370 Bq/kg für

    Milch und Milchprodukte,

    Nahrungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder bis drei Jahre

  • 600 Bq/kg für alle anderen Lebensmittel.

Das bedeutet, dass Lebensmittel (gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung) aus Ländern, die in Anhang I der Durchführungsverordnung gelistet sind, nur eingeführt werden dürfen, wenn sie die Höchstwerte für Cäsium-137 nicht überschreiten. Einführende Unternehmen sind verpflichtet den Teil I des GGED-D (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument gemäß Verordnung (EU) 2019/1793) auszufüllen und die Sendung mittels TRACES (Trade Control and Expert System) bei ihrem Eingang in die Union an einer Grenzkontrollstelle zur Kontrolle anzumelden. Ebenso müssen die betroffenen Erzeugnisse von der in Anhang III der Durchführungsverordnung exemplarisch aufgeführten amtlichen Bescheinigung begleitet sein.

Hinsichtlich der Dokumentenprüfung ist vorgesehen, dass diese an den Grenzkontrollstellen an den EU-Außengrenzen erfolgt. Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen inklusive Probenahmen werden über die Grenzkontrollstelle oder an Kontrollstellen nach dem in den vorliegenden EU Regelungen festgelegten Prozentsatz der Sendungen durchgeführt.

Anwendung finden diese Höchstwerte nicht nur auf Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern, sondern auch auf Produkte aus EU-Mitgliedstaaten, die vom Tschernobyl-Unglück betroffen waren.

Die Grenzwerte der Tschernobyl-Verordnung fanden nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima am 11. März 2011 keine Anwendung. Statt dessen wurden Sondervorschriften für Lebensmittel und Futtermittel aus Japan erlassen, die verstärkte Einfuhrkontrollen und einheitliche Grenzwerte beinhalteten.

Organisation der Datenerhebung

Die Bundesländer sind zuständig für die Untersuchung von Lebensmitteln auf Radioaktivität. Sie übermitteln dem BVL die Ergebnisse für Proben importierter Lebensmittel aus Ländern, die vom Tschernobyl-Unglück betroffen waren. Das BVL wertet die Daten der Bundesländer aus und erstattet der EU-Kommission jährlich Bericht über die Herkunft der Proben und die Anzahl der Beanstandungen.

Jahresberichte

Jahresbericht (Tschernobyl) 2020

Die Bundesländer meldeten dem BVL im Jahr 2020 insgesamt 305 Proben importierter Lebensmittel, die auf Radioaktivität untersucht wurden. Die meisten Proben kamen aus Belarus und Russland. In keiner Probe wurden die zulässigen Höchstwerte für die maximale Radioaktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137 überschritten.

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Jahresbericht (Tschernobyl) 2019

Die Bundesländer meldeten dem BVL im Jahr 2019 insgesamt 371 Proben importierter Lebensmittel, die auf Radioaktivität analysiert wurden. Die meisten Proben kamen aus Belarus und Russland. In zwei Proben wurden die zulässigen Höchstwerte für die maximale Radioaktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137 überschritten. Es handelte sich um frische Pfifferlinge aus Belarus.

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Jahresbericht (Tschernobyl) 2018

Die Bundesländer meldeten dem BVL im Jahr 2018 insgesamt 217 Proben importierter Lebensmittel, die auf Radioaktivität analysiert wurden. Die meisten Proben kamen aus Belarus und Russland. In einer Probe wurden die zulässigen Höchstwerte für die maximale Radioaktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137 überschritten. Es handelte sich um frische Pfifferlinge aus Belarus.

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Jahresbericht (Tschernobyl) 2017

Die Bundesländer meldeten dem BVL im Jahr 2017 insgesamt 388 Proben importierter Lebensmittel, die auf Radioaktivität analysiert wurden. Die meisten Proben kamen aus Drittländern (159 Proben) und aus unbekannt (104 Proben). Es wurde keine Höchstwertüberschreitung für die maximale kumulierte Radioaktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137 gemeldet.

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Jahresbericht (Tschernobyl) 2016

Die Bundesländer meldeten dem BVL im Jahr 2016 insgesamt 377 Proben importierter Lebensmittel, die auf Radioaktivität analysiert wurden. Die meisten Proben kamen aus Drittländern (143 Proben) und aus unbekannt (110 Proben). Es wurde keine Höchstwertüberschreitung für die maximale kumulierte Radioaktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137 gemeldet.

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Jahresbericht (Tschernobyl) 2015

Die Bundesländer meldeten dem BVL im Jahr 2015 insgesamt 779 Proben importierter Lebensmittel, die auf Radioaktivität analysiert wurden. Die meisten Proben kamen aus Belarus (248 Proben) und aus der Russischen Föderation (218 Proben). Es wurde keine Höchstwertüberschreitung für die maximale kumulierte Radioaktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137 gemeldet.

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Jahresbericht (Tschernobyl) 2014

Die Bundesländer meldeten dem BVL im Jahr 2014 insgesamt 823 Proben importierter Lebensmittel, die auf Radioaktivität analysiert wurden. Die meisten Proben kamen aus Belarus (431 Proben), aus der Russischen Föderation (81 Proben) und aus der Ukraine (63 Proben). Es wurde keine Höchstwertüberschreitung für die maximale kumulierte Radioaktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137 gemeldet.

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Jahresbericht (Tschernobyl) 2013

Die Bundesländer meldeten dem BVL im Jahr 2013 insgesamt 1.184 Proben importierter Lebensmittel, die auf Radioaktivität analysiert wurden. Die meisten Proben kamen aus Belarus (535 Proben), weitere Proben aus der Russischen Föderation (262 Proben) und der Ukraine (57 Proben). Es wurde keine Höchstwertüberschreitung für die maximale kumulierte Radioaktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137 gemeldet.

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Jahresbericht (Tschernobyl) 2012

Die Bundesländer meldeten dem BVL im Jahr 2012 insgesamt 1.079 Proben importierter Lebensmittel, die auf Radioaktivität analysiert wurden. Die meisten Proben kamen aus Belarus (499 Proben), weitere Proben aus der Russischen Föderation (218 Proben) und der Ukraine (66 Proben). In einer Probe kam es zur Höchstwertüberschreitung für die maximale kumulierte Radioaktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137 (1x Pfifferlinge Ukraine).

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Jahresbericht (Tschernobyl) 2011

Die Bundesländer meldeten dem BVL im Jahr 2011 insgesamt 1.013 Proben importierter Lebensmittel, die auf Radioaktivität analysiert wurden. Die meisten Proben kamen aus Belarus (559 Proben), weitere Proben aus der Russischen Föderation (209 Proben) und der Ukraine (59 Proben). In zwei Proben kam es zur Höchstwertüberschreitung für die maximale kumulierte Radioaktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137 (1x Pfifferlinge Ukraine, 1x Pfifferlinge Belarus).

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Jahresbericht (Tschernobyl) 2010

Die Bundesländer meldeten dem BVL im Jahr 2010 insgesamt 1.004 Proben importierter Lebensmittel, die auf Radioaktivität analysiert wurden. Die meisten Proben kamen aus Belarus (564 Proben), weitere Proben aus der Ukraine (98 Proben) und der Russischen Förderation (88 Proben). In keiner der Proben kam es zur Höchstwertüberschreitung für die maximale kumulierte Radioaktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137.

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Jahresbericht (Tschernobyl) 2009

Im Jahr 2009 wurden in den Bundesländern 1.431 Lebensmittelimportproben auf Radioaktivität untersucht und dem BVL gemeldet. In keiner Probe kam es zu einer Überschreitung der zulässigen Höchstwerte für die maximale kumulierte Radioaktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137.

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Jahresbericht (Tschernobyl) 2008

Die Bundesländer meldeten dem BVL im Jahr 2008 insgesamt 186 Proben importierter Lebensmittel, die im Hinblick auf Radioaktivität untersucht wurden. In keiner Probe wurden die zulässigen Höchstwerte für die maximale kumulierte Radioaktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137 überschritten.

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Jahresbericht (Tschernobyl) 2007

Im Jahr 2007 wurden in den Bundesländern 471 Lebensmittelimportproben auf Radioaktivität untersucht und dem BVL gemeldet. In keiner dieser Proben kam es zu einer Überschreitung der zulässigen Höchstwerte für die maximale kumulierte Radioaktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137.

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Jahresbericht (Tschernobyl) 2006

Im Jahr 2006 wurden in den Bundesländern 500 Proben importierter Lebensmittel auf Radioaktivität untersucht und dem BVL gemeldet. In einer Probe kam es zu einer Überschreitung der zulässigen Höchstwerte für die maximale Radioaktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137. Es handelte sich um Pfifferlinge aus der Ukraine (Messwert: 1.001 Bq/kg).

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Jahresbericht (Tschernobyl) 2005

Im Jahr 2005 meldeten die Bundesländer dem BVL 619 Proben importierter Lebensmittel, die auf Radioaktivität untersucht wurden. In zwei Proben wurden die zulässigen Höchstwerte für die maximale Radioaktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137 überschritten. Es handelte sich um Maronenröhrlinge aus Polen und „Schwarzwild aus der Keule“ aus Deutschland.

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