Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen: BVL und BfArM rufen zur Mitarbeit auf

Fünfte Berufungsperiode der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) möchten erneut Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (w/m/d) für die Mitarbeit in der Gemeinsamen Expertenkommission gewinnen. Zu den Aufgaben der Kommission gehört die Einstufung von Borderline-Stoffen, die als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in den Verkehr gebracht werden. Im März 2025 startet sie in ihre mittlerweile fünfte Berufungsperiode.

Sogenannte Borderline-Produkte sind z. B. Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und angereicherte Lebensmittel, welche teilweise mit arzneimitteltypischen Inhaltsstoffen oder nicht sicheren Stoffen auf den Markt gebracht werden, die normalerweise in Lebensmitteln nur selten Verwendung finden. Seitens der Behörden bestehen häufig begründete Zweifel hinsichtlich der Verkehrsfähigkeit dieser Erzeugnisse als Lebensmittel.

Die Gemeinsame Expertenkommission widmet sich seit über 10 Jahren der Einstufung dieser Borderline-Stoffe und leistet damit einen aktiven Beitrag zum gesundheitlichen Verbraucherschutz. Als unabhängiges Gremium mit anerkannter fachlicher Expertise erarbeitet die Gemeinsame Expertenkommission unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorgaben Stellungnahmen, Kriterienkataloge und Entscheidungsbäume. Der Schwerpunkt liegt hier bei Fragen zur Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln sowie der Einstufung von Lebensmitteln bezüglich Neuartigkeit und Sicherheit. In den Stellungnahmen der Gemeinsamen Expertenkommission werden Empfehlungen zur Verkehrsfähigkeit von Stoffen als Lebensmittel ausgesprochen.
Mit diesen Empfehlungen stellt die Expertenkommission den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Gutachten zur Verfügung, auf die Vollzugsmaßnahmen gestützt werden können.

Für die konstituierende Sitzung der fünften Berufungsperiode wird sich die Gemeinsame Expertenkommission voraussichtlich im März 2025 in Berlin einfinden. Das BVL und das BfArM benennen für die Kommission jeweils ein Mitglied ohne Stimmrecht, leiten die Geschäftsstelle der Kommission und bringen das Fachwissen der beiden Häuser in die Kommissionsarbeit ein. Neben den von den Ländern und vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu entsendenden Sachverständigen wird die Kommission mit zwölf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Forschung und Lehre über ein Ausschreibungsverfahren besetzt.

Weitere Informationen zur Organisation und zum Ablauf finden sich in der Geschäftsordnung und im Errichtungserlass auf den Webseiten der Gemeinsamen Expertenkommission bei BVL und BfArM.

Aufruf zur Interessensbekundung für die Mitgliedschaft in der
Gemeinsamen Expertenkommission
Kommission zur Einstufung von Borderline-Stoffen, die als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in den Verkehr gebracht werden
des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte

Dieser Aufruf richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (w/m/d), die sich für die Mitarbeit in der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen des BVL und des BfArM zur Verfügung stellen möchten.

Die Ausschreibung der sechs behördenexternen Expertinnen und Experten sowie sechs Stellvertretungen richtet sich an post-graduierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit ausgewiesener Fachkompetenz, nachgewiesen durch Universitätsabschluss, Promotion und ggf. Habilitation folgender (und verwandter) Fachrichtungen:

  • Pharmazie
  • Medizin
  • Lebensmittelchemie
  • Chemie
  • Biologie
  • Biotechnologie
  • Rechtswissenschaften

Die Expertinnen und Experten sollten Fachkenntnisse auf einem oder mehreren der folgenden Gebiete aufweisen:

  • Toxikologie
  • Pharmakologie
  • pharmazeutische Biologie
  • klinische Pharmazie
  • Lebensmitteltechnologie
  • Lebensmittel- und Arzneimittelanalytik
  • Arzneimittelsicherheit
  • Medizin (insbesondere Ernährungsmedizin)
  • Produktkenntnisse im Lebensmittelbereich
  • Lebensmittel- und Arzneimittelrecht

Wenn diese Beschreibung Ihr Interesse geweckt hat, würden wir uns über Ihre Bewerbung freuen.

Weitere Details zum Verfahren:

Auswahl und Berufung der Kommissionsmitglieder

Der Gemeinsamen Expertenkommission werden sechs externe und unabhängige Expertinnen und Experten sowie sechs Stellvertretungen angehören, die sich durch wissenschaftliche Expertise auf ihrem jeweiligen Fachgebiet auszeichnen.

Auswahlkriterien

Bewerbende sollten folgende Qualifikationen aufweisen:

  • Einschlägige Berufserfahrung in mindestens einem der o. g. Fachgebiete;
  • Erfahrung mit der Ausarbeitung von Entwürfen wissenschaftlicher Stellungnahmen; 
  • Erfahrung mit der gutachterlichen Evaluierung wissenschaftlicher Arbeiten und Veröffentlichungen;
  • Erfahrung mit interdisziplinärem Arbeiten;
  • Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit.

Unabhängigkeit, Verpflichtungserklärung und Erklärung zu eventuellen Interessenkonflikten

Die Mitglieder der Gemeinsamen Expertenkommission des BVL und des BfArM werden „ad personam“ ernannt. Die Bewerbenden müssen eine Erklärung beifügen, in der sie sich verpflichten, unabhängig von der Einflussnahme Dritter zu handeln, sowie eine Erklärung zu eventuellen Interessenkonflikten, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Auswahlverfahren

Bewerbungen, welche die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, werden einer vergleichenden Prüfung auf der Grundlage der vorstehend genannten Auswahlkriterien unterzogen. Die Auswahl der externen Expertinnen und Experten erfolgt durch eine gemeinsame Berufungskommission von BVL und BfArM.

Mitarbeit in der Gemeinsamen Expertenkommission

Mitglieder sollten bereit sein, regelmäßig an Sitzungen der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen teilzunehmen. Die Gemeinsame Expertenkommission tagt dreimal pro Jahr alternierend in Berlin und Bonn bzw. online, um auf Basis der Expertise der Mitglieder Stellungnahmen zu erarbeiten. Bei Bedarf finden zusätzlich digitale Arbeitstreffen statt. Die Mitarbeit in der Gemeinsamen Expertenkommission ist ehrenamtlich. Die Reisekostenerstattung richtet sich nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen für die Abfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen des Bundes in der jeweils gültigen Fassung.

Bewerbungsverfahren

Online-Bewerbungsformulare stehen sowohl auf den Webseiten von BVL (www.bvl.bund.de/expertenkommission) und BfArM (http://www.bfarm.de/expertenkommission) zur Verfügung.

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte bis zum 31. August 2024 (Posteingang) an folgende Adresse:

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Geschäftsstelle Expertenkommission
Gerichtstr. 49
13347 Berlin

Tel.: 030 18444 10105
Fax.: 030 18444 88889
E-Mail: expertenkommission@bvl.bund.de

Das BVL und das BfArM behalten sich das Recht vor, nach diesem Datum eingegangene Bewerbungen unberücksichtigt zu lassen.

Kontakt bei Fragen

Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der Gemeinsamen Expertenkommission gerne zur Verfügung. Sie erreichen diese unter +49 (0)30 18 444 10105 (BVL) und +49 (0)228 99 307 3398 (BfArM) sowie per E-Mail unter expertenkommission@bvl.bund.de und expertenkommission@bfarm.de.

Für die Berücksichtigung Ihrer Bewerbungsunterlagen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • vollständiges Bewerbungsformular
  • formloser Lebenslauf
  • Liste einschlägiger wissenschaftlicher Veröffentlichungen des Bewerbenden

Nach der Ernennung ist außerdem eine Erklärung zu eventuellen Interessenkonflikten abzugeben.

Alle Bewerbungen werden vertraulich behandelt.

Zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden die personenbezogenen Daten unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert. Auf die Widerspruchsmöglichkeit weisen wir ausdrücklich hin.