Kommentierung von Entwürfen

Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen bietet für interessierte Kreise die Möglichkeit zur Kommentierung von Entwürfen zu Stellungnahmen und Glossar-Begriffen, bevor diese in finaler Fassung veröffentlicht werden. Für die Dauer von fünf Wochen (optional verlängerbar durch die Geschäftsstelle) können Interessierte ihre Kommentare an die Geschäftsstelle richten. Berechtigte Kommentare werden bei der finalen Bearbeitung der Entwürfe berücksichtigt.

Entwürfe zur Kommentierung:

Stellungnahme DHEA Vorabveröffentlichung

Bitte richten Sie Ihre Kommentierung bis einschließlich 31. August 2024 an die Geschäftsstelle der Gemeinsamen Expertenkommission. Später eingehende Kommentare können im Rahmen dieser Vorabveröffentlichung nicht berücksichtigt werden.


Geschäftsstelle der Gemeinsamen Expertenkommission

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Referat 111
Gerichtstraße 49
13347 Berlin
E-Mail: expertenkommission@bvl.bund.de
Postverkehr bitte nur an das BVL
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Validierung
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
E-Mail: expertenkommission@bfarm.de