Kommentierung von Entwürfen
Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen bietet für interessierte Kreise die Möglichkeit zur Kommentierung von Entwürfen zu Stellungnahmen und Glossar-Begriffen, bevor diese in finaler Fassung veröffentlicht werden. Für die Dauer von fünf Wochen (optional verlängerbar durch die Geschäftsstelle) können Interessierte ihre Kommentare an die Geschäftsstelle richten. Berechtigte Kommentare werden bei der finalen Bearbeitung der Entwürfe berücksichtigt.
Entwürfe zur Kommentierung:
Stellungnahme DHEA Vorabveröffentlichung
Bitte richten Sie Ihre Kommentierung bis einschließlich 31. August 2024 an die Geschäftsstelle der Gemeinsamen Expertenkommission. Später eingehende Kommentare können im Rahmen dieser Vorabveröffentlichung nicht berücksichtigt werden.
Geschäftsstelle der Gemeinsamen Expertenkommission
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Referat 111 Gerichtstraße 49 13347 Berlin E-Mail: expertenkommission@bvl.bund.de Postverkehr bitte nur an das BVL | Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Validierung Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn E-Mail: expertenkommission@bfarm.de |
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