Lebensmittelsicherheit – Wer macht was?
- Die Bundesländer
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Der Zoll
- EU-Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Europäisches Lebensmittel- und Veterinäramt
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
Von der Stadtverwaltung bis zur Weltgesundheitsorganisation WHO tragen zahlreiche Behörden und Institutionen dazu bei, Lebensmittel sicherer zu machen. Eine Auswahl wichtiger Akteure wird an dieser Stelle vorgestellt.
Die Bundesländer
In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung bei den Bundesländern. Die Überwachung wird vom zuständigen Landesministerium oder der zuständigen Senatsverwaltung in den Stadtstaaten koordiniert. Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte nehmen vor Ort Proben und kontrollieren Betriebe. Die amtlichen Kontrollen erstrecken sich auf alle Stufen der Lebensmittelherstellung: Erzeuger-, und Herstellerunternehmen werden ebenso kontrolliert wie die Lagerung, die Beförderung und der Verkauf der Nahrungsmittel sowie die Gastronomie. Die Betriebe werden ohne Vorankündigung in einem bestimmten Turnus oder nach Hinweisen von Verbrauchern oder Dritten kontrolliert. Betriebe, die bereits negativ aufgefallen sind, werden häufiger überprüft.
Die Behörden wachen über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Hinblick auf die Zusammensetzung, die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die richtige Kennzeichnung der Lebensmittel. Auch die hygienischen Verhältnisse und andere Aspekte der Lebensmittelsicherheit sowie die Eigenkontrollsysteme der Betriebe werden überprüft. Gesucht wird nach krankheitserregenden Keimen, Rückständen von Pflanzenschutzmitteln, Schwermetallen und anderen unerwünschten Stoffen. Auch die Zusammensetzung und Kennzeichnung der Produkte wird überprüft. Ergeben sich Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen bestehende Vorschriften, werden die Produkte beanstandet und im Falle einer Gesundheitsgefährdung aus dem Handel entfernt.
Wenn Verbraucher den Eindruck haben, dass von einem Lebensmittel Risiken für die Gesundheit ausgehen oder es in anderer Hinsicht nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, können sie sich an die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Kommunen wenden. Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, solchen Beschwerden nachzugehen.
Eine Übersicht der Landesministerien und Senatsverwaltungen ist hier zu finden.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Vorsorgender Verbraucherschutz, Qualitätssicherung sowie umwelt- und tiergerechte Erzeugung sind die drei Hauptziele der Verbraucher-, Ernährungs- und Agrarpolitik des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen neben dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter anderem das Bundessortenamt sowie vier Bundesforschungsanstalten. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über fünf rechtlich selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter, neben den Absatzfonds für Agrarprodukte, Holz und Wein, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sowie das Bundesinstitut für Risikobewertung.
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Das BVL wirkt an der Vorbereitung allgemeiner Verwaltungsvorschiften und Überwachungsprogramme mit und steht den Bundesländern als koordinierende Geschäftsstelle zur Verfügung. Auch für die Arbeitskreise der Sachverständigen für Lebensmittelchemie sowie für Lebensmittelhygiene und Lebensmittel tierischer Herkunft ist das BVL die Geschäftsstelle.
Das BVL ist nationale Kontaktstelle des europäischen Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel. Es nimmt Meldungen der Bundesländer über Produkte entgegen, von denen Risiken für die Verbraucher ausgehen können. Nach Überprüfung und gegebenenfalls Ergänzung dieser Meldungen werden sie an die Europäische Kommission gesendet, die sie an alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union weiter leitet. Andersherum unterrichtet das BVL die zuständigen obersten Landesbehörden über Meldungen des Schnellwarnsystems, die ihm über die Europäische Kommission von den EU-Mitgliedstaaten mitgeteilt worden sind.
Das BVL entwickelt Maßnahmen, um das Entstehen von Krisen zu vermeiden bzw. trägt im Krisenfall dazu bei, mögliche Risiken für den Verbraucher zu minimieren und den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen. Deshalb behält das BVL mögliche Themen im Auge, von denen Krisen ausgehen könnten und entwickelt Verfahren, mit denen die Auslöser von Risiken ermittelt werden können. Um mit anderen Bundesbehörden und den Behörden der Bundesländer schnell und effizient Daten und Informationen austauschen zu können, hat das BVL ein internetbasiertes Fachinformationssystem aufgebaut.
Einige schwerwiegende Lebensmittelkrisen der vergangenen Jahre waren durch belastete Futtermittel ausgelöst worden. Das BVL nimmt zahlreiche Aufgaben im Bereich der Futtermittelsicherheit wahr, durch die die Sicherheit unserer Lebensmittel erhöht wird.
Bundesinstitut für Risikobewertung
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erarbeitet auf Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Das BfR ist in seinen wissenschaftlichen Stellungnahmen unabhängig. Es macht, basierend auf der Analyse der Risiken, Vorschläge zur Risikominderung. Die Bewertungen des BfR werden so abgefasst, dass sie für Öffentlichkeit, Wissenschaft und andere beteiligte oder interessierte Kreise transparent und nachvollziehbar sind. Die Bewertungsergebnisse stehen - unter Wahrung der Vertraulichkeit geschützter Daten – der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Der Zoll
Passieren Lebensmittel die deutsche Grenze, so darf der Zoll Sendungen anhalten und überprüfen. Bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht informieren die Mitarbeiter des Zolls die zuständigen Landesbehörden. Um die Sicherheit bestimmter Lebensmitteln zu erhöhen, bei denen den nationalen Lebensmittelbehörden oder der Europäischen Kommission bereits Hinweise auf unerwünschte Stoffe oder Kontaminanten vorliegen, werden so genannte Vorführpflichten festgelegt. Bei solchen Produkten hat der Importeur bei der Einfuhr durch Untersuchungsergebnisse den einwandfreien Zustand der Ware nachzuweisen. Lebensmittel, die nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen, werden vernichtet oder müssen wieder ausgeführt werden. Die Zollbehörden unterstehen dem Bundesministerium für Finanzen.
EU-Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Die Generaldirektion (GD) Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist Teil der Europäischen Kommission und zuständig für die Bereiche öffentliche Gesundheit, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherangelegenheiten. Die GD schlägt Rechtsvorschriften, politische Maßnahmen und Aktionsprogramme vor und ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Parlaments und des Rates im Bereich Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständig. Ihr obliegt somit die Aufgabe des EU-Risikomanagements im Lebensmittelbereich.
Europäisches Lebensmittel- und Veterinäramt
Das Europäische Lebensmittel- und Veterinäramt in Irland als Direktorat der GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit prüft die Umsetzung und Einhaltung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten, etwa durch Entsendung von Inspektionsteams. Das BVL fungiert als nationale Koordinierungsstelle dieser Inspektionen und wirkt in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden der Bundesländer bei der Durchführung der Inspektionen und deren Vor- und Nachbereitung mit.
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority - EFSA) berät die Europäische Kommission in allen Bereichen der Lebens- und Futtermittelsicherheit, der Tiergesundheit und des Pflanzenschutzes sowie der Ernährung und erstellt dazu wissenschaftliche Gutachten. Die Behörde liefert wissenschaftlich basierte Analysen und Informationen, die Organisationen, Behörden und politischen Entscheidern bei der Rechtsetzung in der Europäischen Gemeinschaft Orientierung bieten. Die EFSA hat ihren Sitz in Parma (Italien).