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Daten zur Lebensmittelüberwachung 2016

Beanstandungsquoten bei Betriebskontrollen und untersuchten Proben auf konstantem Niveau

Datum: 28.11.2017

Im Jahr 2016 hat die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundesländer mehr als 519.000 Betriebe kontrolliert. Bei 23,0 % wurden Verstöße festgestellt. Dies entspricht in etwa dem Niveau der Vorjahre. Bei Proben von Lebensmitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien liegt die Beanstandungsquote ebenfalls auf dem Niveau der vergangenen Jahre (etwa 12 % der über 375.000 untersuchten Proben).

Mit 851.933 Kontrollbesuchen in 519.171 Betrieben wurden geringfügig weniger Kontrollen durchgeführt als im Vorjahr (853.900). Die Gesamtzahl der registrierten Betriebe, die der Lebensmittelüberwachung unterliegen, liegt bei über 1,2 Millionen. Damit wurden 42,6 % aller Betriebe in Deutschland kontrolliert, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten oder verkaufen. Bei den Dienstleistungsbetrieben im gastronomischen Bereich wurde mehr als die Hälfte aller Betriebe kontrolliert.

Bei 23,0 % der untersuchten Betriebe stellten die Kontrolleure Verstöße fest und leiteten entsprechende Maßnahmen ein. Die Beanstandungsquote war bei kleinen Herstellern, die im Wesentlichen auf der Einzelhandelsstufe verkaufen (z. B. Metzgereien, Bäckereien oder Eisdielen), sowie bei Dienstleistungsbetrieben (Gastronomie und andere Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung) mit jeweils über 26 % am höchsten.

Die weitaus größte Zahl aller Beanstandungen betraf mit 49,1 % – wie in den Vorjahren – die allgemeine Betriebshygiene, gefolgt von der Lebensmittelkennzeichnung und -aufmachung (24,5 %) sowie Mängeln im Hygienemanagement (21,5 %). Wie 2015 wurden 2016 mehr Mängel bei Kennzeichnung und Aufmachung der Lebensmittel festgestellt als in den Jahren zuvor (2014: 17,9 %, 2015: 26,1 %).

Untersuchung von Proben

12,1 % der 376.675 untersuchten Proben von Lebensmitteln sowie von Materialien und Gegenständen mit Lebensmittelkontakt wurden 2016 von den Überwachungsämtern beanstandet. Im Vergleich zum Vorjahr (12,3 %) ist die Beanstandungsquote nahezu gleich geblieben. Der leicht steigende Trend der Beanstandungsquote seit 2013 hat sich 2016 nicht fortgesetzt. 97,6 % der untersuchten Proben waren Lebensmittel einschließlich Zusatzstoffe. Der restliche Probenanteil entfiel auf Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt.

Die mit Abstand höchste Beanstandungsquote von 18,7 % wiesen im Jahr 2016 „alkoholische Getränke (außer Wein)“ auf, gefolgt von den drei Produktgruppen „Lebensmittel für besondere Ernährungsformen“ (16,5 %) sowie „Fertiggerichte“ und „Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus“ (beide je 15,4 %). Wie in der Vergangenheit gab es in den Produktgruppen „Obst und Gemüse“, „Zusatzstoffe“, „Wein“ sowie „Schokolade, Kakao und kakaohaltige Erzeugnisse, Kaffee, Tee“ weniger Beanstandungen (6,4 bis 9,0 %). Nach einer rückläufigen Beanstandungsrate von 2010 bis 2014 gab es in den letzten beiden Jahren einen Anstieg der Beanstandungsquote bei der Lebensmittelgruppe „Nüsse, Nusserzeugnisse, Knabberwaren“ auf 7,3 % (2015) und 8,7 % (2016).

Mehr als die Hälfte der beanstandeten Proben (58,7 %) verstieß gegen Vorschriften der „Kennzeichnung und Aufmachung“. Die Beanstandungsquote lag damit etwa auf demselben Niveau wie im Vorjahr (58,6 %), jedoch über dem Niveau von 2014 (52,0 %). Von den beanstandeten Proben wiesen 15,9 % mikrobiologische Verunreinigungen und 7,3 % andere Verunreinigungen, z. B. durch Fremdkörper, auf.

Lebensmittel-Bedarfsgegenstände

Die Beanstandungsquote von Gegenständen und Materialien mit Lebensmittelkontakt ist 2016 mit 11,1 % im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (10,5 %). Sie liegt aber immer noch unter der Quote von 2011 (16,1 %). Wie bei den Lebensmitteln machen auch hier Kennzeichnungs- und Aufmachungsmängel den größten Anteil der Verstöße aus (55,9 %). In 37,5 % der Fälle erfolgte eine Beanstandung aufgrund der Zusammensetzung.

Risikoorientierte Überwachung

Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland erfolgt risikoorientiert. Betriebe mit einem höheren Risiko werden häufiger kontrolliert. Entsprechend der risikoorientierten Einstufung wurden besonders häufig Lebensmittel herstellende und Lebensmittel verarbeitende Betriebe in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung sowie beim Lebensmittel-Handwerk (Fleischereien, Bäckereien, Konditoreibetriebe u. ä.) kontrolliert. Die Auswahl und Untersuchung der Lebensmittelproben erfolgt in den Ländern ebenfalls risikoorientiert nach produkt- und betriebsbezogenen Kriterien.

Bundesweiter Überwachungsplan

Je 1.000 Einwohner und Jahr müssen von der amtlichen Überwachung bei Lebensmitteln grundsätzlich 5, bei Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen grundsätzlich 0,5 amtliche Proben genommen werden. Ein Teil dieser Gesamtprobenzahl wird bundesweit einheitlich untersucht. So werden im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplanes (BÜp) jährlich Proben in etwa 15 bis 20 Programmen untersucht. Der BÜp kann Programme zu Produkt- und Betriebskontrollen oder eine Kombination aus beidem enthalten. Ziel dabei ist es, bundesweite Aussagen über die Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften einschließlich Täuschungsschutz zu erhalten.
www.bvl.bund.de/buep

Monitoring

Das Monitoring ist ein gemeinsam von Bund und Ländern seit 1995 durchgeführtes systematisches Mess- und Beobachtungsprogramm. Dabei werden derzeit pro Jahr ca. 9.000 Proben von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen repräsentativ für Deutschland auf Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen untersucht. Somit können mögliche gesundheitliche Risiken für die Verbraucher durch gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe, wie Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Mykotoxine, Schwermetalle und andere Umweltschadstoffe, frühzeitig erkannt und gegebenenfalls durch gezielte Maßnahmen abgestellt werden.
www.bvl.bund.de/monitoring

Ausgabejahr 2017
Datum 28.11.2017

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