Jahresbericht 2008 zum Einfuhrrückstandskontrollplan (ERKP)
Nach Anhang II Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 haben die Mitgliedstaaten Sendungen von Erzeugnissen, die zur Einfuhr vorgestellt werden, einem Überwachungsplan zu unterziehen. Demnach werden Kontrollen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Nicht-EU-Staaten seit 2004 nach einem bundeseinheitlichen Einfuhrrückstandskontrollplan (ERKP) durchgeführt. Die Untersuchung der Sendungen und die Probenahmen erfolgen an den Grenzkontrollstellen.
Allgemeine Erläuterungen
Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen der Länder aus den Einfuhrkontrollen, die im Rahmen des ERKP 2008 durchgeführt wurden, sind in den Tabellen 1 bis 3 dargestellt. Die Stoffe wurden Gruppen entsprechend Anhang I der Richtlinie 96/23/EG zugeordnet. Zur besseren Differenzierung wurden in den Tabellen 2 und 3 zusätzliche Untergruppen eingeführt. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Ergebnisse der in Deutschland nach dem ERKP 2008 insgesamt durchgeführten Untersuchungen und deren Verteilung auf Stoffobergruppen. Tabelle 2 stellt detailliert die Ergebnisse hinsichtlich der untersuchten Stoffuntergruppen dar und Tabelle 3 gibt die Ergebnisse von Untersuchungen zum Vorhandensein von Rückständen bezogen auf die Einzelstoffe wieder. Da die Proben von Tieren und tierischen Erzeugnissen zum Teil auf ein breites Spektrum von Rückständen aus verschiedenen Stoffgruppen untersucht wurden, kann aus den in Tabelle 3 aufgeführten Rückstandsbefunden nicht auf die Anzahl der insgesamt untersuchten Proben geschlossen werden. Daher werden in den Tabellen 1 und 2 die Daten gruppenweise nach verschiedenen Stoffgruppenkriterien zusammengefasst dargestellt.
Im Jahr 2008 wurden in Deutschland 19.399 Untersuchungen an 1.341 Proben von tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Die Herkunft gliedert sich wie folgt:
Herkunft | Anzahl Proben | Wichtigste Erzeugnisse |
---|---|---|
Ägypten | 2 | Schafdärme |
Argentinien | 132 | Wild-, Geflügel-, Rindfleisch, Honig |
Australien | 30 | Wild- , Schaffleisch |
Bangladesch | 16 | Garnelen und andere Krebs- und Krustentiere |
Botsuana | 9 | Rindfleisch |
Brasilien | 400 | Geflügelfleisch, Geflügelleber, Honig |
Chile | 122 | Fische, Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch, Honig |
China | 145 | Fische, Mollusken, Krebs- und Krustentiere, Schaf- und Schweinedärme, Honig, Kaninchen |
Ecuador, einschl. Galapagosinseln | 5 | Fische, Krebs- und Krustentiere |
El Salvador | 4 | Honig, Hähnchenfleisch |
Guatemala | 1 | Honig |
Honduras | 2 | Garnelen |
Indien | 37 | Honig, Krabben, Shrimps, Garnelen und andere Krebs- und Krustentiere |
Indonesien | 4 | Fische, Krebs- und Krustentiere |
Iran, Islamische Republik | 2 | Schafdärme |
Israel | 7 | Putenfleisch |
Japan | 1 | Muscheln |
Jemen | 2 | Fische |
Kanada | 12 | Fische, Krebs- und Krustentiere, Pferde- und Rindfleisch |
Kenia | 1 | Fische |
Kongo, Dem. Republik (ehem. Zaire) | 1 | Straußenfleisch |
Kuba | 2 | Honig |
Malaysia | 3 | Fische, Garnelen |
Mauritius | 1 | Fische |
Mexiko | 131 | Pferdefleisch, Honig |
Neuseeland | 40 | Schaf-, Wild- und Rindfleisch, Muscheln |
Nicaragua | 1 | Honig |
Nigeria | 1 | Krebs- und Krustentiere |
Pakistan | 3 | Schafdärme |
Papua-Neuguinea | 3 | Fische |
Paraguay | 1 | Rindfleisch |
Peru | 1 | Fische |
Philippinen | 4 | Fische |
Russische Föderation | 1 | Wildfleisch |
Simbabwe | 1 | Straußenfleisch |
Südafrika | 9 | Straußenfleisch |
Taiwan | 2 | Fische, Shrimps |
Tansania, Vereinigte Republik | 1 | Fische |
Thailand | 94 | Geflügelfleisch, Fische, Muscheln, Garnelen, Shrimps und andere Krebs- und Krustentiere |
Uruguay | 23 | Honig, Rind- und Schaffleisch |
Vereinigte Staaten von Amerika | 14 | Fische, Rind- und Wildfleisch |
Vietnam | 70 | Fische, Shrimps, Garnelen und andere Krebs- und Krustentiere |
Insgesamt wurde auf 263 Stoffe geprüft, wobei jede Probe auf bestimmte Stoffe dieser Stoffpalette untersucht wurde. Zu den genannten Untersuchungs- bzw. Probenzahlen kommen Proben von 68 Tieren hinzu, die mittels einer Screeningmethode, dem so genannten Dreiplattentest, auf Hemmstoffe untersucht wurden.
Die Anzahl der Proben untersuchter Tiere und tierischer Erzeugnisse im Einzelnen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Rind | Schwein | Schaf | Pferd | Geflügel | Aqua- turen | Kanin- chen | Wild | Milch | Honig |
135 | 51 | 59 | 126 | 527 | 325 | 14 | 38 | 3 | 63 |
Zusätzlich mittels Hemmstofftest untersuchte Proben: | |||||||||
59 | - | 2 | - | 1 | 5 | 1 | - | - | - |
Untersuchungszahlen/Stoffspektrum
Das Stoffspektrum und die Untersuchungszahlen der Länder werden entsprechend dem Risikoansatz der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 festgelegt. Folgende Kriterien sollten bei der Risikobewertung berücksichtigt werden:
- Allgemeine Informationen und Besonderheiten über die Drittländer, die Produkte (Produktspezifika), die Betriebe und die Importeure,
- Informationen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem,
- Informationen der EU-Kommission einschließlich des EU-Lebensmittel- und Veterinäramtes (FVO),
- Informationen des Bundes,
- Informationen der Länder untereinander, insbesondere über aktuelle Ereignisse,
- Ergebnisse der bundesweiten Überwachungsprogramme und sonstiger Kontrollen und
- Schutzmaßnahmen gegenüber Drittländern.
Die Probenahme erfolgt demnach risikoorientiert auf der Grundlage der genannten Informationen. Folglich können aus den Daten auch keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Belastung der tierischen Erzeugnisse mit unerwünschten Stoffen gezogen werden.
Außerdem werden bei der Festlegung und Untersuchung der Stoffe die Vorgaben des Nationalen Rückstandskontrollplanes berücksichtigt.
Im Einzelnen wurden die Proben im Jahr 2008 auf Stoffe aus den hier genannten Stoffgruppen getestet.
Positive Rückstandsbefunde
Als positiver Rückstandsbefund gelten bei als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen und bei Kontaminanten alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten quantitativen Befunde, bei denen eine Überschreitung von gesetzlich festgelegten Höchstgehalten vorliegt. Bei verbotenen und nicht als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen gelten als positiver Rückstandsbefund alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten qualitativen und quantitativen Befunde.
Ergebnisse des ERKP 2008
Im Jahr 2008 enthielten 33 von 1.341 Planproben (2,46 %) Rückstände von nicht zugelassenen Stoffen bzw. in einem Fall einen Rückstand oberhalb des gesetzlich erlaubten Höchstgehalts.
Rinder
Im Jahr 2008 wurden Proben von 135 Mastrindern getestet. Von diesen wurden 34 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 68 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 29 auf sonstige Tierarzneimittel und 31 auf Umweltkontaminanten untersucht.
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.
Schweine
51 Proben von Schweinen wurden insgesamt untersucht, davon 41 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, drei auf antibakteriell wirksame Stoffe, fünf auf sonstige Tierarzneimittel und acht auf Umweltkontaminanten.
Rückstände wurden nur in Schweinedärmen aus China gefunden. Schweinedärme werden als Naturdärme bei der Wurstherstellung verwendet. 15 der 32 untersuchten Darmproben (46,9 %) enthielten Rückstände von Nitrofuranen. In fünf Teilproben einer einzigen Probe wurde 3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ), der Hauptmetabolit von Furazolidon, nachgewiesen. Der AOZ-Gehalt der Probe lag bei 0,09 µg/kg. In fünf Teilproben einer weiteren Probe wurde Semicarbazid (SEM), der Hauptmetabolit von Nitrofurazon, mit einem Gehalt von 0,12 µg/kg gefunden. Drei weitere Proben enthielten ebenfalls SEM mit Gehalten von 0,12 µg/kg, 0,25 µg/kg und 0,27 µg/kg. Außerdem enthielt eine Probe 1-Aminohydantoin (AHD), den Hauptmetaboliten von Nitrofurantoin, mit einem Gehalt von 0,1 µg/kg und eine Probe 5-Methylmorpholino-3-amino-2-oxazolidinon (AMOZ), den Hauptmetaboliten von Furaltadon, mit einem Gehalt von 1,6 µg/kg. Nitrofurane wurden bereits im Jahr 1993 bzw. 1995 in den Anhang IV der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 aufgenommen. Seitdem ist die Anwendung dieser antibakteriell wirksamen Stoffe bei Lebensmittel liefernden Tieren verboten.
Mit der Entscheidung 2002/657/EG wurden Mindestleistungsgrenzen (MRPL) für Analysemethoden festgelegt, die für Stoffe zu verwenden sind, für die kein zulässiger Grenzwert festgelegt worden ist. Um eine einheitliche Vorgehensweise in allen Mitgliedstaaten zu sichern, hat die Kommission weiterhin beschlossen, dass Rückstände von Stoffen, für die ein MRPL festgelegt wurde, erst ab Gehalten in Höhe des MRPL zu beanstanden sind. Der MRPL für Nitrofurane beträgt 1 µg/kg. Daher wurde von den o. g. sieben Proben nur eine Probe beanstandet. Auch im Falle der nicht beanstandeten Proben müssen aber Verfolgsmaßnahmen eingeleitet werden, um die Ursachen der Belastung zu ermitteln.
Weitere positive Rückstandsbefunde gab es nicht.
Geflügel
Von den insgesamt 527 Proben von Geflügel wurden 171 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 110 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 216 auf sonstige Tierarzneimittel und 116 auf Umweltkontaminanten untersucht.
Eine von 12 auf Nitrofurane untersuchten Putenproben (8,3 %) enthielt 3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ), den Hauptmetaboliten von Furazolidon, mit einem Gehalt von 1,05 µg/kg. Die Probe stammte von Puten aus Israel. Der Gehalt liegt oberhalb des von der Kommission festgelegten MRPL von 1 µg/kg (siehe dazu auch die Ausführungen unter "Schweine").
Weitere positive Rückstandsbefunde gab es nicht.
Schafe
Im Berichtsjahr wurden 59 Proben von Schafen auf Rückstände geprüft, davon 24 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, sechs auf antibakteriell wirksame Stoffe, 27 auf sonstige Tierarzneimittel und 20 auf Umweltkontaminanten.
Rückstände wurden nur in Schafdärmen aus China gefunden. Schafdärme werden als Naturdärme bei der Wurstherstellung verwendet. Sieben der neun untersuchten Darmproben (77,8 %) enthielten Rückstände von Semicarbazid (SEM), dem Hauptmetaboliten von Nitrofurazon, das zu den Nitrofuranen zählt. Es wurden Rückstandskonzentrationen von 0,18 µg/kg bis 0,65 µg/kg (Mittelwert: 0,39 µg/kg, Median: 0,34 µg/kg) gemessen. Alle Gehalte lagen unterhalb des von der Kommission festgelegten MRPL von 1 µg/kg (siehe dazu auch die Ausführungen unter „Schweine“).
Weitere positive Rückstandsbefunde gab es nicht.
Pferde
Insgesamt 126 Proben von Pferden wurden auf Rückstände geprüft, davon 113 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe und 27 auf Umweltkontaminanten.
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.
Kaninchen
Insgesamt wurden 14 Proben von Kaninchen auf Rückstände geprüft, davon neun auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, eine auf antibakteriell wirksame Stoffe und vier auf Umweltkontaminanten.
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.
Wild
Insgesamt wurden 38 Wildproben untersucht, 12 stammten von Zuchtwild und 26 von Wild aus freier Wildbahn. Getestet wurden überwiegend Rotwild, Hasen und Wildschweine. Es wurde eine Probe von Zuchtwild auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe getestet. Auf andere Tierarzneimittel als antibakteriell wirksame Stoffe wurden sieben Proben von Zuchtwild und 17 Proben von Wild aus freier Wildbahn untersucht. Auf Umweltkontaminanten waren es 10 Proben von Zuchtwild und 26 Proben von Wild aus freier Wildbahn.
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.
Aquakulturen
Im Jahr 2008 wurden 50 Proben von Lachsen, zwei Forellenproben, drei Butterfischproben, zwei Krabbenproben, drei Langustenproben, 28 Garnelenproben, 19 Shrimpsproben, eine Austernprobe, 15 Proben von Mollusken (Weichtiere, wie z. B. Schnecken, Muscheln), 60 Proben von sonstigen Krebs- und Krustentieren und 142 Proben von sonstigen Fischen aus Aquakulturen getestet.
Von den insgesamt 325 Proben wurden 105 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 54 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 60 auf sonstige Tierarzneimittel und 202 auf Umweltkontaminanten untersucht.
Rückstände von Nitrofuranen fand man in sieben von 78 Proben (9,0 %). Fünfmal wurde Semicarbazid (SEM), der Hauptmetabolit von Nitrofurazon, in Shrimps aus Indien mit Gehalten von 0,5 µg/kg bis 2 µg/kg (Mittelwert: 0,94 µg/kg, Median: 0,65 µg/kg) gefunden. Drei Gehalte lagen oberhalb des von der Kommission festgelegten MRPL von 1 µg/kg (siehe dazu auch die Ausführungen unter „Schweine“). Außerdem wurde Semicarbazid (SEM) noch in einer Probe von sonstigen Krebs- und Krustentieren aus Bangladesch nachgewiesen. Der Gehalt lag mit 0,89 µg/kg unter dem MRPL. Eine weitere Probe von Fischen aus China enthielt 216 µg/kg 3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ), den Hauptmetaboliten von Furazolidon. Hier war der MRPL deutlich überschritten.
In einer von 114 auf Cadmium untersuchten Proben (0,88 %) wurde dieser Stoff bei einer Fischprobe aus China nachgewiesen. Der Gehalt lag mit 0,17 mg/kg über dem zulässigen Höchstgehalt von 0,05 mg/kg.
Milch
2008 wurden drei Milchproben auf Rückstände von Chloramphenicol untersucht. Chloramphenicol ist ein seit August 1994 bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotenes Antibiotikum.
Bei keiner der Proben konnten Rückstände von Chloramphenicol nachgewiesen werden.
Honig
Insgesamt wurden 63 Honigproben auf Rückstände geprüft, davon fünf auf verbotene Stoffe, 25 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 25 auf sonstige Tierarzneimittel und 27 auf Umweltkontaminanten.
In einer von 12 (8,33 %) auf Sulfadiazin und in einer von 11 (9,09 %) auf Oxytetracyclin untersuchten Proben wurde der jeweilige Stoff nachgewiesen. Der Sulfadiazingehalt lag bei 9,2 µg/kg und der Oxytetracyclingehalt bei 14,8 µg/kg. Sulfadiazin und Oxytetracyclin sind antibakteriell wirksame Stoffe, die zur Anwendung bei Bienen nicht zugelassen sind.
Hemmstoffe
68 Proben wurden im Jahr 2008 mittels Dreiplattentest, einem kostengünstigen mikrobiologischen Screeningverfahren zum Nachweis von antibakteriell wirksamen Stoffen (Hemmstoffe), untersucht.
In einer Probe von Krabben und einer Probe von Shrimps aus Indien wurden Hemmstoffe nachgewiesen. Bei der Nachuntersuchung der Proben mittels einer so genannten Bestätigungsmethode zur Identifizierung und Quantifizierung der Stoffe konnten keine Rückstände ermittelt werden.
Maßnahmen
Maßnahmen nach positiven Rückstandsbefunden sind in der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV) festgelegt. Wurde demnach bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs eine Überschreitung festgesetzter Höchstgehalte an Rückständen von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung oder von anderen Stoffen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können, oder wurden Rückstände verbotener Stoffe mit pharmakologischer Wirkung oder deren Umwandlungsprodukte festgestellt, hat die für die Grenzkontrollstelle zuständige Behörde bei der Einfuhruntersuchung bei den folgenden Sendungen lebender Tiere oder Lebensmittel tierischen Ursprungs desselben Ursprungs oder derselben Herkunft verstärkte Kontrollen vorzunehmen.
Eine verstärkte Überwachung wird ebenfalls durchgeführt nach Meldungen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem oder im Rahmen von so genannten Schutzklauselentscheidungen der Kommission.
Im Falle eines Verdachtes wird eine Sendung beschlagnahmt, bis das Ergebnis vorliegt. Die beanstandeten Erzeugnisse werden an der Grenze zurückgewiesen oder auch vernichtet. Sollte bereits eine Verteilung auf dem europäischen Markt erfolgt sein, wird die Sendung zurückgerufen. Bei einer Zurückweisung ist sicherzustellen, dass die Sendung nicht über eine andere Grenzkontrollstelle wieder in die Europäische Union eingeführt wird.
Über im Rahmen der Einfuhruntersuchung beanstandete Lebensmittel werden die anderen Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission über entsprechende Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem informiert.
Die Europäische Kommission berücksichtigt die Ergebnisse der Einfuhruntersuchung bei ggf. einzuleitenden Schutzmaßnahmen gegenüber Drittländern.
Im Jahr 2008 wurden 1.319 Untersuchungen an 591 Verdachtsproben durchgeführt. Die Proben wurden auf 79 Stoffe untersucht. Hintergründe für die Probenahme waren hauptsächlich zum einen die Entscheidung 2006/236/EG über Sondervorschriften für die Einfuhr von zum Verzehr bestimmten Fischereierzeugnissen aus Indonesien, in der festgelegt wurde, dass jede Sendung aus Indonesien auf Schwermetalle zu untersuchen ist, und zum anderen Meldungen über das Europäische Schnellwarnsystem zu erhöhten Dioxingehalten in Schweinefleisch aus Chile.
Im Einzelnen gab es folgende Untersuchungen:
Schweine
Vier Proben von Schweinedärmen aus China wurden auf folgende Nitrofuranmetaboliten untersucht:
Metabolit | Muttersubstanz |
1-Aminohydantoin (AHD) | Nitrofurantoin |
3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ) | Furazolidon |
5-Methylmorpholino-3-amino-2-oxazolidinon (AMOZ) | Furaltadon |
Semicarbazid (SEM) | Nitrofurazon |
Aquakulturen
Verbotene Stoffe
Eine Probe Fische aus Indien, zwei Proben Garnelen aus Bangladesch und Indien, neun Proben andere (Krebs-) Krustentiere (eine aus China, acht aus Indien) wurden auf die unter "Schweine" genannten Nitrofuranmetaboliten untersucht. In einer Probe andere (Krebs-) Krustentiere aus Indien wurde AOZ mit einem Gehalt von 4,76 µg/kg gefunden. Der Gehalt lag weit über dem MRPL von 1 µg/kg. Nähere Einzelheiten zum MRPL siehe auch oben unter "Ergebnisse des ERKP", "Schweine".
Chemische Elemente
Insgesamt wurden 557 Proben auf Quecksilber, 264 Proben auf Blei und 267 Proben auf Cadmium untersucht. Eine detaillierte Aufstellung der Befunde gibt die folgende Tabelle:
Stoff | Tier- art | Land | An- zahl Pro- ben
| Wer- te in mg/kg
| erlaub- ter Höchst- ge- halt in mg/kg | |||||
Unter- sucht | mit Rück- stän- den | > Höchst- ge- halt | Min | Max | Mit- tel- wert | Me- dian | ||||
Blei | Lachse | USA | 1 | - | - | - | - | - | - | 0,3 |
Andere Fische | China | 1 | - | - | - | - | - | - | 0,3 | |
Indo- nesien | 172 | 55 | - | 0,01 | 0,11 | 0,03 | 0,02 | 0,3 | ||
Muscheln | Chile | 1 | - | - | - | - | - | - | 1,5 | |
Andere Mollus- ken | Indo- nesien | 3 | - | - | - | - | - | - | 1,5 | |
Krabben | Indo- nesien | 2 | 1 | - | 0,05 | 0,05 | 0,05 | 0,05 | 0,5 | |
Garnelen | Indo- nesien | 3 | 1 | - | 0,05 | 0,05 | 0,05 | 0,05 | 0,5 | |
Shrimps | Indo- nesien | 25 | 3 | - | 0,04 | 0,09 | 0,06 | 0,04 | 0,5 | |
Andere Krebs-/ Krusten- tiere | Indo- nesien | 56 | 4 | - | 0,04 | 0,06 | 0,05 | 0,05 | 0,5 | |
Cad- mium | Lachse | USA | 1 | - | - | - | - | - | - | 0,05 |
Andere Fische | China | 1 | - | - | - | - | - | - | 0,05 | |
Indo- nesien | 172 | 164 | 13 | 0,00 | 0,14 | 0,03 | 0,02 | 0,05 | ||
Muscheln | Chile | 1 | 1 | - | 0,38 | 0,38 | 0,38 | 0,38 | 1,0 | |
Viet- nam | 1 | 1 | - | 0,85 | 0,85 | 0,85 | 0,85 | 1,0 | ||
Andere Mollus- ken | Indo- nesien | 3 | 3 | 1 | 0,08 | 1,06 | 0,41 | 0,08 | 1,0 | |
Vietnam | 2 | 2 | - | 0,02 | 0,06 | 0,04 | 0,04 | 1,0 | ||
Krabben | Indo- nesien | 2 | 1 | - | 0,01 | 0,01 | 0,01 | 0,01 | 0,5 | |
Garnelen | Indo- nesien | 3 | 1 | - | 0,03 | 0,03 | 0,03 | 0,03 | 0,5 | |
Shrimps | Indo- nesien | 25 | 11 | - | 0,01 | 0,09 | 0,04 | 0,02 | 0,5 | |
Andere Krebs-/ Krusten- tiere | Indo- nesien | 56 | 39 | - | 0,01 | 0,38 | 0,04 | 0,03 | 0,5 | |
Queck- silber | Lachse | USA | 1 | 1 | - | 0,04 | 0,04 | 0,04 | 0,04 | 0,5 |
Andere Fische | China | 1 | 1 | - | 0,02 | 0,02 | 0,02 | 0,02 | 0,5 | |
Indo- nesien | 462 | 453 | 1 | 0,01 | 0,53 | 0,08 | 0,06 | 0,5 | ||
Viet- nam | 1 | 1 | 1 | 0,86 | 0,86 | 0,86 | 0,86 | 0,5 | ||
Muscheln | Chile | 1 | 1 | - | 0,01 | 0,01 | 0,01 | 0,01 | - | |
Andere Mollus- ken | Indo- nesien | 3 | 3 | - | 0,02 | 0,02 | 0,02 | 0,02 | - | |
Krabben | Indonesien | 2 | 2 | - | 0,01 | 0,02 | 0,01 | 0,01 | 0,5 | |
Garnelen | Indo- nesien | 3 | 3 | - | 0,01 | 0,04 | 0,02 | 0,02 | 0,5 | |
Shrimps | Indo- nesien | 27 | 17 | - | 0,01 | 0,04 | 0,02 | 0,01 | 0,5 | |
Andere Krebs-/ Krusten- tiere | Indo- nesien | 56 | 41 | - | 0,01 | 0,08 | 0,02 | 0,02 | 0,5 |
Aus der Tabelle geht hervor, dass 14 Proben aus Indonesien Cadmium oberhalb des erlaubten Höchstgehaltes enthielten. Weiterhin fanden sich in einer Probe aus Indonesien und einer Probe aus Vietnam unzulässig hohe Gehalte an Quecksilber.
Sonstige Untersuchungen
Acht Fleischproben von Masthähnchen aus Brasilien wurden auf die Kokzidiostatika Lasalocid, Narasin und Salinomycin untersucht. Kokzidiostatika sind Mittel gegen Darmparasiten.
Eine Fleischprobe von Kaninchen aus China wurde auf die unter "Schweine" genannten Nitrofuranmetaboliten getestet.
Eine Probe von Schafen aus China wurde auf Pestizide untersucht.
In keiner der Proben wurden Rückstände der getesteten Stoffe nachgewiesen.