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FAQ, Allgemeine Fragen und Antworten rund um das BTSF-Schulungsprogramm der Europäischen Union

Was bedeutet „BTSF“?

BTSF steht für das EU-Programm „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ (englisch: Better Training for Safer Food, kurz: BTSF). Dies ist ein breit angelegtes Schulungsprogramm der Europäischen Union (EU), hauptsächlich für Mitgliedsstaaten. Inhaltlich deckt es den gesamten Bereich zur Sicherheit von Lebensmitteln ab: Lebensmittel- und Futtermittelrecht, Tiergesundheit, Tierschutz, Pflanzengesundheit sowie Pflanzenschutz. Das Programm richtet sich ausschließlich an amtliches Personal, vor allem Kontrollpersonal in diesen Bereichen.

BTSF startete im Jahr 2006. Die Schulungen werden als Vortragsveranstaltungen mit interaktivem Teil, Gruppenarbeit, Betriebsbesichtigungen, teils auch mit praktischem Training durchgeführt. Seit 2014 werden neben den Präsenzveranstaltungen auch e-Learning-Schulungen über die „BTSF-Online“ in fünf Sprachen, darunter auch Deutsch, angeboten.

Wer ist für die Inhalte der Schulungen zuständig?

Die EU-Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, bestimmt die Grundsätze und allgemeine Strategie für das BTSF-Schulungsprogramm. Sie legt auch die Schulungsinhalte fest. Dabei stützt sich die EU-Kommission auf Erkenntnisse aus Audits (Kontrollen) in den EU-Mitgliedstaaten, Schlussfolgerungen aus Ereignissen und Krisen sowie auf Änderungen im EU-Rechtsrahmen oder in europaweiten Systemen. Die EU-Mitgliedstaaten haben zudem die Möglichkeit, der EU-Kommission Schulungsthemen vorzuschlagen.

Wer koordiniert das Schulungsprogramm?

Die Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (Englisch: Health and Digital Executive Agency, kurz: HaDEA) ist eine nachgeordnete Behörde der EU-Kommission Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Sie setzt die BTSF-Initiative in die Praxis um. Dazu initiiert und veröffentlicht die HaDEA Ausschreibungen gemäß Vorgaben der EU-Kommission, organisiert die Auftragsvergabe für die einzelnen Schulungsreihen und überwacht deren ordnungsgemäße Durchführung.

Jeder EU-Mitgliedstaat hat einen Nationalen Kontaktpunkt (kurz NKP), der allgemein über das BTSF-Schulungsangebot informiert, die Teilnehmermeldungen aus dem Mitgliedstaat koordiniert und die ausgewählten Teilnehmer bei den Schulungsveranstaltern anmeldet. Der NKP vertritt zudem die Interessen des Mitgliedstaats gegenüber der EU-Kommission. Bei allgemeinen Fragen zum BTSF-Programm können Sie sich an den NKP wenden, der in Deutschland beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angesiedelt ist: btsf@bvl.bund.de.

In jedem Bundesland gibt es zudem „Landeskontaktstellen“, welche das Schulungsangebot im Bundesland streuen, geeignete Interessenten gegenüber dem NKP benennen und die Kommunikation mit den Behörden im Bundesland übernehmen.

Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer jedes Bundesland zu einer Schulung entsenden darf, entscheidet die jeweils fachlich zuständige Arbeitsgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) auf der Grundlage eines festgelegten Verfahrens.

Wer führt die Schulungen durch?

Die Auswahl geeigneter Veranstalter für einzelne BTSF-Schulungsreihen erfolgt im Rahmen EU-weiter Ausschreibungsverfahren, welche von der Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA) durchgeführt werden.

Die Schulungen werden von verschiedenen Veranstaltern, teils privaten Beratungsunternehmen, teils Konsortien aus verschiedenen behördlichen Einrichtungen, organisiert und durchgeführt. Die in den Schulungen eingesetzten Dozentinnen und Dozenten sind in der Regel anerkannte Expertinnen und Experten aus den Behörden der EU-Mitgliedstaaten.

Wo finden die Schulungen statt?

Die Präsenzschulungen finden in unterschiedlichen Mitgliedstaaten der EU statt. Die Teilnahme an e-Learning-Schulungen erfolgt vom Arbeitsplatz aus.

Zu welchen Themen finden Schulungen statt?

Das aktuelle Angebot beinhaltet Schulungen aus den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelrecht, Tiergesundheit, Tierschutz, Pflanzengesundheit sowie Pflanzenschutz. Insgesamt werden laufend Schulungen zu 30-40 verschiedenen Themenschwerpunkten angeboten von A wie Antibiotikaresistenzkontrolle bis Z wie Zoonosenmonitoring.

Das aktuelle Angebot für die Kurse finden Sie hier: https://better-training-for-safer-food.ec.europa.eu/training/course/index.php.

Die e-Learning-Kurse finden Sie hier (unten rechts): https://better-training-for-safer-food.ec.europa.eu/training/

Unterstützende Informationen zu den e-Learning-Kursen finden Sie hier: https://better-training-for-safer-food.ec.europa.eu/training/mod/page/view.php?id=132&lang=de

Wie erhalte ich Informationen, welche Kurse es gibt?

Das komplette Kursangebot für Präsenzschulungen finden Sie auf der Website der EU-Exekutivagentur HaDEA: https://better-training-for-safer-food.ec.europa.eu/training/course/index.php

Dort werden auch die verschiedenen e-Learning-Kurse angeboten (sie finden diese unten rechts oder im Suchfeld mit dem Begriff "eLearning"): https://better-training-for-safer-food.ec.europa.eu/training/index.php?redirect=0

Dort können Sie auch einen Newsletter abonnieren und erhalten so aktuelle Informationen.

Sie können sich zudem jederzeit an Ihre Landeskontaktstelle sowie den Nationalen Kontaktpunkt BTSF wenden, um Informationen zum BTSF-Schulungsangebot zu erhalten.

 

Wer kann an BTSF-Schulungen teilnehmen?

Die Schulungen richten sich an Beschäftigte von Behörden, die mit der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermitteln, Tiergesundheit, Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenschutz befasst sind. Die Platzzahl in den Schulungen ist begrenzt, sodass in jedem Mitgliedstaat eine Vorauswahl unter den Interessenten erfolgt. Letztendlich entscheidet die EU-Kommission über die Teilnahme.

In Sonderfällen ist auch eine Teilnahme z.B. von Beschäftigten staatlich akkreditierter privater Kontrollstellen möglich. Einige Schulungen richten sich zudem an Vertreterinnen und Vertreter aus Nicht-EU-Ländern.

Im Vorauswahlverfahren prüfen die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates, in Deutschland die LAV-Arbeitsgruppen, die „Landeskontaktstellen“ sowie der „Nationale Kontaktpunkt, kurz: NKP“, ob ein Interessent die Auswahlkriterien erfüllt. 

Was wird von den Teilnehmern erwartet?

Je nach Schulungstyp (Grund- oder Fortgeschrittenenschulung) und Schulungsthema sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gute fachliche Grund- bzw. Fortgeschrittenenkenntnisse besitzen und über praktische Kontrollerfahrung verfügen.

In den Präsenzschulungen ist die Schulungssprache häufig Englisch, nur selten wird bei einem Kurs in andere EU-Amtssprachen gedolmetscht. In der Regel sind deshalb gute Englisch-Kenntnisse nötig. Gute Kenntnisse der Schulungssprache (mindestens B1/B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) sind daher für eine Teilnahme unerlässlich.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, im Nachgang zu einer Schulung innerhalb ihres Kollegiums oder in ihrer Region als Multiplikatoren zu fungieren und das in der Schulung erworbene Wissen weiterzugeben („Train the Trainer“-Ansatz). Das Schulungswissen kann z.B. im Rahmen von Dienstbesprechungen oder im Rahmen regionaler Fortbildungsveranstaltungen weitervermittelt werden; in jedem Fall sollten die Schulungsunterlagen im Kollegium verbreitet werden.

Darüber hinaus sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichtet, zeitnah nach Ende der Fortbildung einen kurzen Bericht zu erstellen sowie einen Bewertungsbogen auszufüllen. Eine Berichtsvorlage finden Sie hier.

Wie läuft eine BTSF-Schulung vor Ort ab?

Eine Präsenzschulung dauert, je nach Thema, zwischen drei und fünf Arbeitstagen (zur Erleichterung der An- und Abreise wird der erste und der letzte Tag jeweils als halber Schulungstag gestaltet). An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung sowie der Transfer vor Ort werden vom Schulungsveranstalter organisiert. Vor Ort stehen Ansprechpersonen des Veranstalters für Informationen zur Verfügung.

Die BTSF-Schulungen setzen sich aus Vorträgen, Diskussionen, Gruppenspielen, Betriebsbesichtigungen und praktischen Übungen zusammen. Wichtig ist auch der Netzwerkgedanke – die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen sich untereinander kennenlernen und austauschen, auch über den Zeitraum der Schulung hinaus. Nach Ende der Schulung werden die Schulungsunterlagen in digitalisierter Form zur Verfügung gestellt. Ebenso wird um Feedback gebeten, damit die Veranstaltungen evaluiert werden können.

Muss ich nach der Schulung eine Prüfung ablegen?

Um den Schulungsbedarf der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Vorfeld und den Erfolg im Anschluss festzustellen, sind sog. Pre- und Post-Tests vorgesehen. So können Veranstalter die Schulung an die jeweilige Gruppe anpassen und evaluieren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich überprüfen, ob sie die Kerninhalte aus der Schulung mitgenommen haben.

Auch die e-Learning-Kurse werden mit einem Test abgeschlossen (drei Versuche möglich). Alle Kursinhalte können beliebig oft wiederholt und geübt werden.

Gibt es auch Onlinekurse?

Seit 2014 werden einige Grundlagenschulungen im e-Learning-Format angeboten. Die Kurse richten sich an Interessierte, die ihr Wissen auffrischen wollen, sich gerade in ein neues Aufgabengebiet einarbeiten oder über den Tellerrand hinausschauen möchten. Die Schulungen stellen auch eine gute Möglichkeit dar, sich auf die Präsenzschulungen vorzubereiten, beispielsweise hinsichtlich der erforderlichen Fachausdrücke in englischer Sprache.  

Vorteil dieser Schulungsform ist, dass sie als Onlinekurse orts- und zeitunabhängig durchgeführt werden kann – Voraussetzung ist nur ein Internetzugang. Jede e-Learning-Schulung ist so ausgelegt, dass sie an einem Arbeitstag (acht Zeitstunden) absolviert und mit einem Test abgeschlossen (drei Versuche möglich) werden kann. Alle Kursinhalte können beliebig oft durchlaufen werden. Die einzelnen Einheiten eines Kurses können ausgedruckt werden. Alle Kurse gibt es in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch sowie Portugiesisch.

Was kostet die Teilnahme an einer BTSF-Schulung?

Eine Teilnahme an einer BTSF-Schulung ist sowohl für Teilnehmerinnen und Teilnehmer als auch für deren Dienstherrn / Arbeitgeber kostenfrei. Die EU-Kommission übernimmt neben den Schulungskosten auch die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung während der Schulung.

Das gilt auch für die e-Learning-Kurse. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Ich möchte an einer BTSF-Schulung teilnehmen. Wie melde ich mich an?

In jedem Land der EU gibt es eine Behörde, die für das Management rund um die Bewerbung zuständig ist, den „Nationalen Kontaktpunkt, kurz: NKP“. Darüber hinaus wurden für Deutschland „Landeskontaktstellen“ in den Bundesländern eingerichtet.

Die Landeskontaktstelle ist erster Ansprechpartner für Informationen zu BTSF-Schulungen und für Ihre Bewerbung zur Teilnahme an einer BTSF-Schulung. Die Landeskontaktstellen koordinieren die Platzvergabe im jeweiligen Bundesland, geben Informationen innerhalb eines Bundeslandes weiter und melden die ausgewählten Teilnehmer an den NKP. Die Landeskontakstellen prüfen, ob die Interessenten das Teilnehmerprofil erfüllen und die Angaben vollständig sind.

Alle Interessierten können sich über ihre Landeskontaktstelle für die Teilnahme an einer BTSF-Schulung bewerben. Hierfür erhalten sie von der Landeskontaktstelle das Bewerbungsformular.

Das BVL prüft die von Seiten der Landeskontaktstellen übermittelten Anmeldeformulare, und sendet diese anschließend elektronisch an den Veranstalter.

Wer entscheidet, wie viele Teilnahmeplätze ein Bundesland erhält?

Die Plätze für einzelne Schulungsreihen werden zentral von einer Stelle aufgeteilt. In Deutschland ist das die jeweils fachlich zuständige Arbeitsgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV)für die Verteilung des deutschen Platzkontingents auf die einzelnen Bundesländer verantwortlich.

Soweit Fachthemen nicht von den LAV-Arbeitsgruppen abgedeckt werden, wird die Entscheidung durch ein vergleichbares Fachgremium getroffen. Für Schulungen zum Thema Pflanzenschutz ist die AG Pflanzenschutzmittelkontrolle (AG PMK) zuständig, für den Bereich Pflanzengesundheit das Julius Kühn-Institut (JKI) erster Ansprechpartner für interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden. Beide Stellen sind für die Platzzuweisung sowie Teilnehmerauswahl im jeweiligen Fachbereich zuständig.

Kann ich an mehreren Schulungen teilnehmen, gibt es eine Obergrenze?

Das Platzangebot bei Präsenzschulungen ist begrenzt. Wenn im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt sind, kann – abhängig vom jeweiligen Schulungsthema und dem Interessenten – auch eine Teilnahme an mehreren Schulungen möglich und sinnvoll sein. Dies hängt vom jeweiligen Schulungsthema und den Interessenten ab. Hierzu können die Landeskontaktstellen Auskunft erteilen.

Bei e-Learning-Schulungen gibt es keine Platzbegrenzung und es können nacheinander mehrere Schulungen absolviert werden, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Die Anmeldung ist jeweils nur für eine Schulung möglich. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Schulung in Form eines Tests kann die Anmeldung für eine weitere Schulung erfolgen. Eine einmal abgeschlossene Schulung kann derzeit nicht noch ein weiteres Mal durchlaufen werden.

Erhalte ich einen Nachweis über die Teilnahme an einer BTSF-Schulung?

Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach Besuch der BTSF-Präsenzschulung sowie nach Abschluss der e-Learning-Schulung ein Zertifikat als Bestätigung über ihre erfolgreiche Teilnahme.

Werden BTSF-Schulungen von Berufsverbänden anerkannt?

Eine allgemeine nationale Anerkennung von BTSF-Schulungen durch die jeweiligen Berufsverbände erfolgt nicht. Gegebenenfalls ist jedoch eine kostenfreie Anerkennung von BTSF-Schulungen für Verbandsmitglieder möglich. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren zuständigen Regional-bzw. Ortsverband.

Welche BTSF-Schulungsthemen werden aktuell angeboten?

BTSF-Schulungen werden themenabhängig als Präsenz- oder eLearning-Schulungen angeboten. Eine Übersicht der derzeit angebotenen Schulungen finden Sie hier: https://better-training-for-safer-food.ec.europa.eu/training/

Auf den Webseiten der Veranstalter einzelner Schulungen finden Sie weitere Hinweise:

Bereich Lebensmittel- und Futtermittelrecht:

 Bereich Tiergesundheit/ Tierschutz:

Bereich Pflanzengesundheit/ Pflanzenschutz: