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Versandhandelsregister für Tierarzneimittel im Fernabsatz

Nur registrierte Einzelhändler dürfen im Internet nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel anbieten.

FAQ (häufig gestellte Fragen)



Im Folgenden finden Sie Antworten aus ausgewählten Fragen zum Themenbereich 'Versandhandelsregister für Tierarzneimittel im Fernabsatz':


Ich bin ein Internethändler für Tierarzneimittel mit Versandhandelserlaubnis. Wie kann ich mich in das Versandhandelsregister eintragen lassen?

Wenn Sie noch nicht im Versandhandelsregister des BVL registriert sind:

Zur Aufnahme in das Versandhandelsregister wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Überwachungsbehörde. Diese leitet die nötigen Unterlagen an das BVL weiter. Im BVL werden Ihre Daten dann erfasst, und Sie erhalten die Information zur Platzierung des EU-Sicherheitslogos auf ihrer/n Webseite/n.

Versandhandelsregister der registrierten Internethändler für Tierarzneimittel

Sind Internethändler für Human- und Tierarzneimittel in demselben Versandhandelsregister zu finden?

Nein. Das BVL Versandhandelsregister beinhaltet nur Versandhändler von Tierarzneimitteln.

Das Versandhandelsregister für Humanarzneimittel wird vom BfArM geführt und ist unter diesem Link einsehbar:

https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/Versandhandels-Register/_node.html

Darf das EU-Sicherheitslogo nur auf Webseiten erscheinen, die im Versandhandelsregister erfasst sind?

Ja. Das EU-Sicherheitslogo darf nur auf registrierten Webseiten geführt werden. Darüber hinaus ist das Logo urheberrechtlich geschützt. Ohne Zustimmung des BVL darf das EU-Sicherheitslogo nicht verwendet werden.

Die Nutzung des Logos durch Internethändler ist grundsätzlich beschränkt auf den Link von der Webseite des Händlers zum jeweiligen Versandhandelsregistereintrag des Einzelhändlers beim BVL.

Ich möchte mich über einen Internethändler beschweren, der in Ihrem Versandhandelsregister aufgeführt ist. Soll ich die Beschwerde ans BVL richten?

Nein. Wenden Sie sich bitte an die für diesen Einzelhändler zuständige Landesbehörde, die Sie dem Versandhandelsregister entnehmen können.

Ihnen steht auch der Rechtsweg offen. Das BVL ist lediglich die das Register führende Behörde.

Der gesuchte Internethändler ist nicht im Versandhandelsregister enthalten. Was bedeutet das?

Sie können einen Händler nicht in der Liste finden? Das kann folgende Gründe haben:

Der Einzelhändler ist zum Versand von Tierarzneimitteln befugt, ist aber noch nicht im Versandhandelsregister erfasst.

Der Einzelhändler ist nicht zum Versand von Tierarzneimitteln befugt.

Der Einzelhändler ist nicht in Deutschland ansässig; Sie können ihn ggfs. auf der Seite eines anderen EU-Mitgliedstaates finden: https://www.ema.europa.eu/en/veterinary-regulatory/overview/buying-veterinary-medicines-online

Der Internethändler meines Vertrauens hat kein EU Sicherheitslogo. Ich halte ihn aber für seriös. Wie kann das sein?

Registrierte Einzelhändler müssen das Logo auf ihren Webseiten präsentieren. Ob der betreffende Internethändler im Versandhandelsregister enthalten ist, lesen Sie zusätzlich in der Übersicht aller erfassten Einzelhändler nach.

Fehlt das Logo auf der Webseite und der gesuchte Internethändler steht auch nicht im Versandhandelsregister, kann das mehrere Gründe haben:

  • Er besitzt eine Versanderlaubnis, ist aber noch nicht im Versandhandelsregister erfasst.
  • Er besitzt keine Versanderlaubnis.
  • Es handelt sich um einen unseriösen Anbieter.

Beim Klick auf das EU-Sicherheitslogo erscheint kein Versandhandelsregistereintrag. Ist die Webseite gefälscht?

Die Seite muss nicht gefälscht sein. Um zu prüfen, ob das Logo dennoch rechtmäßig auf der Webseite des Internethändlers erscheint, sehen Sie in unserer Übersicht aller erfassten Einzelhändler nach.

Andere Ursachen, warum der Klick auf das Logo zu keinem Versandhandelsregistereintrag verlinkt ist:

Das Logo wurde falsch eingebaut.

Es gibt eine technische Störung. Dann versuchen Sie später nochmals, den Versandhandelsregistereintrag aufzurufen.

Es handelt sich um einen unseriösen Anbieter, der das Logo missbräuchlich verwendet.

Mehr erfahren-zum EU-Sicherheitslogo

Prüft das BVL die Internethändler im Versandhandelsregister vor Ort?

Nein. Für die Überwachung der Einzelhändler sind die nach Länderrecht zuständigen Stellen verantwortlich, die auch die Versanderlaubnisse erteilen.

Ist ein Internethändler in jedem Fall legal, wenn auf seiner Webseite das EU-Sicherheitslogo steht?

Nein. Denn für sich allein besitzt das Logo noch keine Aussagekraft!

Aber mit drei einfachen Schritten verringern Sie das Risiko, auf Webseiten unseriöser Anbieter zu bestellen:

1. Klicken

Klicken Sie auf das Logo: Ist der Internethändler im Versandhandelsregister enthalten, öffnet sich eine Webseite des BVL mit dem Registereintrag des zum Internethandel berechtigten Einzelhändlers.

2. Prüfen

Überprüfen Sie, ob die Adresse der Webseite (URL) in der Browserzeile des Versandhandelsregistereintrages mit einem Schloss-Symbol gekennzeichnet ist und nach dem https:// mit www.bvl.bund.de/ beginnt. Achten Sie besonders auf den Schrägstrich (/) nach ".de". Ein Schloss-Symbol in der Browserzeile zeigt Ihnen, dass die Webseite vertrauenswürdig ist (je nach benutztem Browser in unterschiedlicher Farbe und Gestaltung). Es bestätigt, dass die Seite ein gültiges Sicherheitszertifikat besitzt und die Verbindung sicher ist. Überzeugen Sie sich durch Anklicken des Schloss-Symbols und Öffnen des Zertifikates davon, dass Sie sich tatsächlich auf einer BVL-Webseite befinden.

3. Kaufen

Öffnen Sie die Webseite des Internethändlers erneut über einen der im Versandhandelsregister angegebenen Links. Verzichten Sie auf die "zurück"-Funktion Ihres Browsers und gehen Sie auch nicht zurück in ein eventuell noch geöffnetes Fenster.

Öffnet sich kein Versandhandelsregistereintrag kann das folgende Gründe haben:

  • Das Logo wurde falsch eingebaut.
  • Es gibt eine technische Störung.
  • Es handelt sich um einen unseriösen Anbieter, der das Logo missbräuchlich verwendet.

Mehr erfahren zu Täuschungen

Dürfen auch Internethändler aus anderen EU-Mitgliedstaaten Tierarzneimittel nach Deutschland versenden?

Ja, aber beachten Sie bitte, dass Internethändler aus anderen EU-Mitgliedstaaten nur in Deutschland zugelassene und in Deutschland als nicht verschreibungspflichtige eingestufte Tierarzneimittel nach Deutschland versenden dürfen. Bei der Einstufung der angebotenen Tierarzneimittel kann es Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten geben.

Jedes EU-Land führt ein eigenes Versandhandelsregister mit den dort ansässigen Versandhändlern für Tierarzneimittel. Registrierte Einzelhändler erkennen Sie an dem EU-Sicherheitslogo mit der Flagge des jeweiligen Landes auf deren Webseiten. Weitere Informationen zu Internethändlern in anderen europäischen Mitgliedstaaten finden Sie auf der Seite der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) unter diesem Link: https://www.ema.europa.eu/en/veterinary-regulatory/overview/buying-veterinary-medicines-online

Das BVL ist keine Überwachungsbehörde für den Tierarzneimittelhandel und kann für den rechtmäßigen Versand von Tierarzneimitteln keine Gewähr übernehmen.

Wenn Sie Tierarzneimittel bei Versandhändlern mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten bestellen möchten, beachten Sie bitte unsere Hinweise in der FAQ.

Wo kann man herausfinden, ob ein Tierarzneimittel in Deutschland ohne Verschreibung (freiverkäuflich, apothekenpflichtig) erhältlich ist?

Informationen zur Verkaufsabgrenzung zu in Deutschland zugelassenen Tierarzneimitteln finden Sie im Arzneimittel-Informationssystem bei www.pharmnet-bund.de.

Wählen Sie im Arzneimittel-Informationssystem die Recherche aus.

Wählen Sie in der Suchmaske die folgenden Parameter aus:

Human- oder Tierarzneimittel

Tierarzneimittel

Verkaufsabgrenzung

freiverkäuflich

oder

apothekenpflichtig

Drücken Sie abschließend die Schaltfläche

Suche starten

Dann werden Ihnen alle in Deutschland apothekenpflichtigen bzw. freiverkäuflichen Tierarzneimittel aufgelistet.