Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

FAQ Tierarzneimittel

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen

FAQ Tierarzneimittel (mit Bezug zur Corona-Situation)

Mein Hund ist auf Herzmedikamente angewiesen – muss ich mir Sorgen machen, wenn es zu Engpässen kommt?

Bisher gibt es keine Informationen über Lieferengpässe bei Wirkstoffen oder fertigen Tierarzneimitteln, die sich auf Therapien auswirken. Es muss aber mit Einschränkungen im Warenverkehr gerechnet werden. Von einer Bevorratung einzelner Medikamente sollte jedoch zur Vermeidung von Engpässen abgesehen werden. Sollte es zu Engpässen kommen, wird der behandelnde Tierarzt ggf. die Therapie umstellen und auf andere noch verfügbare Medikamente zurückgreifen.

Ich kann eine Unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW) nicht mehr elektronisch melden? Wie kann ich trotzdem melden?

Sollte das elektronische Meldesystem entfallen, können Meldungen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) per Post, per Fax oder Mail an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gesendet werden (Postanschrift: BVL, Mauerstr. 39-42, 10117 Berlin; Fax: 030 18 444 – 89999; E-Mail: uaw@bvl.bund.de) gesendet werden.

Meldebögen finden Sie auf der BVL-Internetseite unter: Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)
Diese können über die oben angegebenen Wege verschickt werden.

Gibt es auch die Möglichkeit, Paracetamol oder andere Arzneimittel beim Tier einzusetzen, falls es an Corona erkrankt?

Bitte kontaktieren Sie Ihren Tierarzt in diesem Fall. Paracetamol ist für Katzen toxisch, also auf keinen Fall anwenden!

Ich bin Schweinewirt und behandele meine Tiere mit Paracetamol. Kann ich dieses auch selbst einnehmen/bei mir anwenden, wenn ich kein Paracetamol mehr in der Apotheke bekomme?

Tierarzneimittel sind nicht für die Anwendung am Menschen vorgesehen. Bitte wenden Sie sich an einen Arzt und lassen Sie sich beraten, welche Medikamente, die beim Menschen zugelassen sind, als Alternative in Frage kommen.

Wo bekommt man aktuelle Informationen zu einzelnen Präparaten?

Bei den Pharmafirmen, die die Präparate in den Verkehr bringen, beim Tierarzt und Apotheker.

Ist die Überwachung der Sicherheit von Tierarzneimitteln derzeit gefährdet?

Nein. Die Pharmakovigilanz, also die laufende und systematische Überwachung der Fertigarzneimittel auf mögliche unerwünschte Nebenwirkungen, läuft trotz der Pandemie weiter.

Können Tierarzneimittel mit dem Virus Sars-Cov-2 kontaminiert sein?

Nach den Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) sind Kontaminationen mit Sars-CoV-2 durch Tierarzneimittel nicht zu erwarten.

Was versteht man unter Umwidmung?

Unter Umwidmung versteht man die Verwendung eines Tierarzneimittels außerhalb der Zulassungsbestimmungen. Die Umwidmung ist gesetzlich geregelt. Laut Umwidmungskaskade sind mehrere Stufen erlaubt:

1. das Tierarzneimittel ist nicht zugelassen für diese Indikation
2. das Tierarzneimittel ist nicht zugelassen für diese Tierart
3. Humanarzneimittel oder Import aus dem EU-Ausland
4. Rezepturen aus Apotheken (inkl. Tierärztliche Hausapotheke)

Welche Risiken bestehen bei der Anwendung von Humanpräparaten am Tier?

Der Stoffwechsel bei Tieren ist anders als bei Menschen. Daher werden einige Wirkstoffe und Medikamente anders abgebaut. Eine Verwendung von Humanarzneimitteln kann bei Tieren schwere Nebenwirkungen bis zum Tod verursachen.
Daher sollten und dürfen Humanarzneimittel nicht ohne weiteres beim Tier angewendet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren betreuenden Tierarzt.

Welche Risiken bestehen bei der Anwendung von Tierarzneimitteln beim Menschen?

Tierarzneimittel sind nicht für eine Anwendung beim Menschen vorgesehen, es könnte zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen. Dies gilt bspw. auch für Ivermectinhaltige Tierarzneimittel, deren Wirksamkeit zur Behandlung von Sars-CoV-2 nicht belegt ist. Eine Zusammenstellung des RKI zur medikamentösen Therapie bei COVID-19 finden Sie hier. Bitte wenden Sie sich an einen Arzt, wenn Sie ein Medikament brauchen.

Wo sind Tierarzneimittel erhältlich?

Beim Tierarzt, in einer Tierklinik, beim Apotheker.

An wen kann ich mich mit Fragen zu Tierarzneimitteln im Notfall wenden?

Wenden Sie sich an einen Tierarzt, Apotheker, das zuständige Veterinäramt, gegebenenfalls auch an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Ist ein Therapiewechsel aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln möglich?

Dies sollte nicht ohne vorherige Absprache mit dem behandelnden Tierarzt erfolgen.

Wo gibt es weiterführende Informationen zum Thema Coronavirus?

Versandhandelsregister für Tierarzneimittel im Fernabsatz

Ich bin ein Internethändler für Tierarzneimittel mit Versandhandelserlaubnis. Wie kann ich mich in das Versandhandelsregister eintragen lassen?

Wenn Sie noch nicht im Versandhandelsregister des BVL registriert sind:

Zur Aufnahme in das Versandhandelsregister wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Überwachungsbehörde. Diese leitet die nötigen Unterlagen an das BVL weiter. Im BVL werden Ihre Daten dann erfasst, und Sie erhalten die Information zur Platzierung des EU-Sicherheitslogos auf ihrer/n Webseite/n.

Versandhandelsregister der registrierten Internethändler für Tierarzneimittel

Sind Internethändler für Human- und Tierarzneimittel in demselben Versandhandelsregister zu finden?

Nein. Das BVL Versandhandelsregister beinhaltet nur Versandhändler von Tierarzneimitteln.

Das Versandhandelsregister für Humanarzneimittel wird vom BfArM geführt und ist unter diesem Link einsehbar:

https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/Versandhandels-Register/_node.html

Darf das EU-Sicherheitslogo nur auf Webseiten erscheinen, die im Versandhandelsregister erfasst sind?

Ja. Das EU-Sicherheitslogo darf nur auf registrierten Webseiten geführt werden. Darüber hinaus ist das Logo urheberrechtlich geschützt. Ohne Zustimmung des BVL darf das EU-Sicherheitslogo nicht verwendet werden.

Die Nutzung des Logos durch Internethändler ist grundsätzlich beschränkt auf den Link von der Webseite des Händlers zum jeweiligen Versandhandelsregistereintrag des Einzelhändlers beim BVL.

Ich möchte mich über einen Internethändler beschweren, der in Ihrem Versandhandelsregister aufgeführt ist. Soll ich die Beschwerde ans BVL richten?

Nein. Wenden Sie sich bitte an die für diesen Einzelhändler zuständige Landesbehörde, die Sie dem Versandhandelsregister entnehmen können.

Ihnen steht auch der Rechtsweg offen. Das BVL ist lediglich die das Register führende Behörde.

Der gesuchte Internethändler ist nicht im Versandhandelsregister enthalten. Was bedeutet das?

Sie können einen Händler nicht in der Liste finden? Das kann folgende Gründe haben:

Der Einzelhändler ist zum Versand von Tierarzneimitteln befugt, ist aber noch nicht im Versandhandelsregister erfasst.

Der Einzelhändler ist nicht zum Versand von Tierarzneimitteln befugt.

Der Einzelhändler ist nicht in Deutschland ansässig; Sie können ihn ggfs. auf der Seite eines anderen EU-Mitgliedstaates finden: https://www.ema.europa.eu/en/veterinary-regulatory/overview/buying-veterinary-medicines-online

Der Internethändler meines Vertrauens hat kein EU Sicherheitslogo. Ich halte ihn aber für seriös. Wie kann das sein?

Registrierte Einzelhändler müssen das Logo auf ihren Webseiten präsentieren. Ob der betreffende Internethändler im Versandhandelsregister enthalten ist, lesen Sie zusätzlich in der Übersicht aller erfassten Einzelhändler nach.

Fehlt das Logo auf der Webseite und der gesuchte Internethändler steht auch nicht im Versandhandelsregister, kann das mehrere Gründe haben:

  • Er besitzt eine Versanderlaubnis, ist aber noch nicht im Versandhandelsregister erfasst.
  • Er besitzt keine Versanderlaubnis.
  • Es handelt sich um einen unseriösen Anbieter.

Beim Klick auf das EU-Sicherheitslogo erscheint kein Versandhandelsregistereintrag. Ist die Webseite gefälscht?

Die Seite muss nicht gefälscht sein. Um zu prüfen, ob das Logo dennoch rechtmäßig auf der Webseite des Internethändlers erscheint, sehen Sie in unserer Übersicht aller erfassten Einzelhändler nach.

Andere Ursachen, warum der Klick auf das Logo zu keinem Versandhandelsregistereintrag verlinkt ist:

Das Logo wurde falsch eingebaut.

Es gibt eine technische Störung. Dann versuchen Sie später nochmals, den Versandhandelsregistereintrag aufzurufen.

Es handelt sich um einen unseriösen Anbieter, der das Logo missbräuchlich verwendet.

Mehr erfahren-zum EU-Sicherheitslogo

Prüft das BVL die Internethändler im Versandhandelsregister vor Ort?

Nein. Für die Überwachung der Einzelhändler sind die nach Länderrecht zuständigen Stellen verantwortlich, die auch die Versanderlaubnisse erteilen.

Ist ein Internethändler in jedem Fall legal, wenn auf seiner Webseite das EU-Sicherheitslogo steht?

Nein. Denn für sich allein besitzt das Logo noch keine Aussagekraft!

Aber mit drei einfachen Schritten verringern Sie das Risiko, auf Webseiten unseriöser Anbieter zu bestellen:

1. Klicken

Klicken Sie auf das Logo: Ist der Internethändler im Versandhandelsregister enthalten, öffnet sich eine Webseite des BVL mit dem Registereintrag des zum Internethandel berechtigten Einzelhändlers.

2. Prüfen

Überprüfen Sie, ob die Adresse der Webseite (URL) in der Browserzeile des Versandhandelsregistereintrages mit einem Schloss-Symbol gekennzeichnet ist und nach dem https:// mit www.bvl.bund.de/ beginnt. Achten Sie besonders auf den Schrägstrich (/) nach ".de". Ein Schloss-Symbol in der Browserzeile zeigt Ihnen, dass die Webseite vertrauenswürdig ist (je nach benutztem Browser in unterschiedlicher Farbe und Gestaltung). Es bestätigt, dass die Seite ein gültiges Sicherheitszertifikat besitzt und die Verbindung sicher ist. Überzeugen Sie sich durch Anklicken des Schloss-Symbols und Öffnen des Zertifikates davon, dass Sie sich tatsächlich auf einer BVL-Webseite befinden.

3. Kaufen

Öffnen Sie die Webseite des Internethändlers erneut über einen der im Versandhandelsregister angegebenen Links. Verzichten Sie auf die "zurück"-Funktion Ihres Browsers und gehen Sie auch nicht zurück in ein eventuell noch geöffnetes Fenster.

Öffnet sich kein Versandhandelsregistereintrag kann das folgende Gründe haben:

  • Das Logo wurde falsch eingebaut.
  • Es gibt eine technische Störung.
  • Es handelt sich um einen unseriösen Anbieter, der das Logo missbräuchlich verwendet.

Mehr erfahren zu Täuschungen

Dürfen auch Internethändler aus anderen EU-Mitgliedstaaten Tierarzneimittel nach Deutschland versenden?

Ja, aber beachten Sie bitte, dass Internethändler aus anderen EU-Mitgliedstaaten nur in Deutschland zugelassene und in Deutschland als nicht verschreibungspflichtige eingestufte Tierarzneimittel nach Deutschland versenden dürfen. Bei der Einstufung der angebotenen Tierarzneimittel kann es Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten geben.

Jedes EU-Land führt ein eigenes Versandhandelsregister mit den dort ansässigen Versandhändlern für Tierarzneimittel. Registrierte Einzelhändler erkennen Sie an dem EU-Sicherheitslogo mit der Flagge des jeweiligen Landes auf deren Webseiten. Weitere Informationen zu Internethändlern in anderen europäischen Mitgliedstaaten finden Sie auf der Seite der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) unter diesem Link: https://www.ema.europa.eu/en/veterinary-regulatory/overview/buying-veterinary-medicines-online

Das BVL ist keine Überwachungsbehörde für den Tierarzneimittelhandel und kann für den rechtmäßigen Versand von Tierarzneimitteln keine Gewähr übernehmen.

Wenn Sie Tierarzneimittel bei Versandhändlern mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten bestellen möchten, beachten Sie bitte unsere Hinweise in der FAQ.

Wo kann man herausfinden, ob ein Tierarzneimittel in Deutschland ohne Verschreibung (freiverkäuflich, apothekenpflichtig) erhältlich ist?

Informationen zur Verkaufsabgrenzung zu in Deutschland zugelassenen Tierarzneimitteln finden Sie im Arzneimittel-Informationssystem bei www.pharmnet-bund.de.

Wählen Sie im Arzneimittel-Informationssystem die Recherche aus.

Wählen Sie in der Suchmaske die folgenden Parameter aus:

Human- oder Tierarzneimittel

Tierarzneimittel

Verkaufsabgrenzung

freiverkäuflich

oder

apothekenpflichtig

Drücken Sie abschließend die Schaltfläche

Suche starten

Dann werden Ihnen alle in Deutschland apothekenpflichtigen bzw. freiverkäuflichen Tierarzneimittel aufgelistet.