Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Antibiotikaresistenzen in der Umwelt

Tierarzneimittel müssen sicher entsorgt werden und dürfen nicht ins Abwasser gelangen. Unsere Klärwerke sind nicht auf die Entfernung von Arzneimittelrückständen ausgelegt.

Ebenso wie im Tier oder im Menschen können sich auch in den Bakterien der Umwelt Resistenzen entwickeln. Daher müssen wir unsere Umwelt möglichst frei von Antibiotikarückständen halten. In Gewässern und Böden können zum Teil sehr geringe Konzentrationen bestimmter Antibiotika nachgewiesen werden, in seltenen Fällen sogar in unserem Trinkwasser. Dies hat keine unmittelbare Auswirkung auf unsere Gesundheit oder die unserer Tiere, dafür sind die eventuell aufgenommen Mengen zu gering. Es gibt jedoch Grund zur Annahme, dass bereits solche geringen Konzentrationen von Antibiotika die Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen begünstigen.

Die Entsorgung von Tierarzneimitteln

Zum Schutz unserer Umwelt können Sie einen einfachen aber wichtigen Beitrag leisten: Entsorgen Sie übrig gebliebene oder abgelaufene Tierarzneimittel niemals über die Toilette oder den Ausguss! Ganz gleich, ob es sich um Tropfen, Salben, Cremes oder Tabletten handelt, sie alle dürfen nicht ins Abwasser gelangen. Unsere Klärwerke dienen zwar dem Zweck, das Abwasser zu reinigen, auf die Entfernung von Arzneimittelrückstanden sind sie aber in der Regel nicht ausgelegt.

Das Bild zeigt ein Nachbelebungsbecken Quelle: okarlo - stock.adobe.com

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Tierarzneimittel sicher zu entsorgen:

  • über den Hausmüll
  • Sammlung durch Schadstoffmobile
  • Abgabe an Schadstoffsammelstellen
  • durch Rückgabe an Apotheken (auf freiwilliger Basis)
  • durch Rückgabe an Ihre Tierarztpraxis/Tierklinik (auf freiwilliger Basis)

In Deutschland ist die Entsorgung von Arzneimitteln nicht einheitlich geregelt. Auf der Webseite www.arzneimittelentsorgung.de können Sie sich genau darüber informieren, welcher Weg in Ihrer Region der Richtige ist. Prinzipiell ist es so, dass Apotheken und Tierarztpraxen, die eine Entsorgung Ihrer Arzneimittelreste anbieten, dies auf freiwilliger Basis tun. Sie können also erfragen, ob dieser Service dort für Sie erbracht wird, darauf bestehen können Sie aber nicht. Selbstverständlich dürfen solche zurückgegebenen Medikamente, auch wenn das Verfallsdatum noch nicht überschritten ist, nicht mehr verwendet werden. Ihre Apotheke oder Tierarztpraxis ist für die korrekte Lagerung der Arzneimittel bis zur Abgabe an Sie verantwortlich. Ab dem Moment, in dem das Arzneimittel in der Obhut einer anderen Person war, kann die Apotheke oder Tierarztpraxis dafür nicht mehr garantieren.