Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Hier finden Sie die Veröffentlichungen der bundesweiten Kennzahlen der betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeiten

Hinweis zur Bekanntmachung der Kennzahlen der bundesweiten betrieblichen Therapiehäufigkeiten

Nach Tierarzneimittelgesetz in der aktuellen Fassung vom 21.Dezember 2022 (TAMG) werden die bundesweiten Kennzahlen der halbjährlich ermittelten betrieblichen Therapiehäufigkeiten nur noch einmal jährlich bestimmt (vgl. § 57 Absatz 6 TAMG). Die bundesweiten Kennzahlen werden demzufolge im Februar jeden Jahres bereitgestellt und hier veröffentlicht. Außerdem wurde durch den Gesetzgeber die Methodik zur Berechnung der Therapiehäufigkeit durch Anpassungen der zur Berechnung genutzten Faktoren verändert (vgl. § 57 Absatz 2 TAMG).
„Bekanntmachung des Medians und des dritten Quartils der vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 erfassten bundesweiten betrieblichen Therapiehäufigkeiten nach § 57 Absatz 6 des Tierarzneimittelgesetzes in der Fassung vom 21. Dezember 2022“Vom 15. Februar 2024Jahr 2023
„Bekanntmachung des Medians und des dritten Quartils der vom 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 erfassten bundesweiten betrieblichen Therapiehäufigkeiten für Mastrinder, Mastschweine, Masthühner und Mastputen nach § 56 Absatz 4 des Tierarzneimittelgesetzes in der Fassung vom 27. September 2021“Vom 15. Februar 2023Halbjahr 2022/II

Für weitere Informationen klicken Sie hier.